Sitzung: 13.12.2010 Kreistag
Vorlage: 2010/1116
Sachverhalt/Begründung
1.
Gewinnverwendung
1.1
Anlass und Vorschlag des Werkausschusses
vom 20.10.2010:
„Der Werkausschuss empfiehlt dem Kreistag:
- für das Wirtschaftsjahr
2008
den Jahresgewinn in Höhe von 136.374,21 €
(hoheitlich 434.303,58 €, gewerblich -297.929,37 €)
in die allgemeine Rücklage einzustellen,
2. den Jahresabschluss 2008 des AWP
nach Art. 88 Abs. 3 LKrO und § 4 Abs. 1 Ziff. 7 der Betriebssatzung des
AWP festzustellen und die Werkleitung zu entlasten.“
1.2
Von Seiten des Rechnungsprüfungsausschusses (Sitzung am
26.10.2010) steht der
Feststellung und Entlastung
durch den Kreistag nichts entgegen (Beglaubigter Beschlussauszug vom
27.10.2010).
1.3 Die Beschlüsse über die Feststellung und
Entlastung des Jahresabschlusses 2008 sind zu veröffentlichen. In der
ortsüblichen Bekanntgabe sind der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und
die beschlossene Verwendung des Jahresgewinns anzuzeigen. Gleichzeitig sind der
Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in
der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen (§ 25 Abs. 4 EBV).
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
2.1 für das Wirtschaftsjahr 2008
den Jahresgewinn
in Höhe von 136.374,21 €
(hoheitlich
434.303,58 €, gewerblich -297.929,37 €)
in die
allgemeine Rücklage einzustellen,
2.2 den Jahresabschluss 2008
des AWP
nach Art. 88 Abs. 3 LKrO i.V.m. §
25 Abs. 3 EBV und § 4 Abs. 1 Ziff. 7 der Betriebssatzung des AWP festzustellen
und die Werkleitung zu entlasten.
Beschluss:
Der Kreistag beschließt:
2.1 für das Wirtschaftsjahr 2008
den Jahresgewinn
in Höhe von 136.374,21 €
(hoheitlich
434.303,58 €, gewerblich -297.929,37 €)
in die
allgemeine Rücklage einzustellen,
2.2 den Jahresabschluss 2008
des AWP
nach Art. 88 Abs. 3 LKrO i.V.m. §
25 Abs. 3 EBV und § 4 Abs. 1 Ziff. 7 der Betriebssatzung des AWP festzustellen
und die Werkleitung zu entlasten.