Sachverhalt/Begründung

 

Die Landkreise haben nach Art. 68 ff AGSG darauf hinzuwirken, dass bedarfsgerechte Pflegedienste bzw. Einrichtungen für Senioren im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich vorgehalten werden. Die Bedarfsermittlung ist Bestandteil eines integrativen, regionalen Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes, das nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ die Lebenswelt älterer Menschen mit den notwendigen Versorgungsstrukturen sowie neue Wohn- und Pflegeformen für ältere und pflegebedürftige Menschen im ambulanten Bereich umfasst (Art. 69 Abs. 2 AGSG).


Der Landkreis Pfaffenhofen hat beginnend ab dem Jahre 1992 mit dem kommunalen Altenplan und deren Fortschreibung den Bedarf an stationären und teilstationären Einrichtungen festgestellt. Flächendeckend über den ganzen Landkreis wurden Seniorenheime in Pfaffenhofen, Wolnzach, Geisenfeld, Vohburg, Reichertshofen, Hohenwart, Scheyern und Reichertshausen errichtet. Auch die Sozialstationen erhalten seit Jahren Investitionszuschüsse für den laufenden Betrieb von ca. jährlich 100.000,00 €.

 

Bisher fehlt es jedoch an einem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept wie es Art. 69 Abs. 2 AGSG ausdrücklich vorschreibt: In der Region hat Eichstätt und Neuburg mit externen Instituten unter Einbeziehung der vorhandenen Einrichtungen unter Beteiligung des Landkreises in Workshops dieses Konzept entwickelt.

 

Nach Vorberatung im Soziallausschuss am 22.11.2010 und entsprechender Empfehlung wird deshalb vorgeschlagen, für den Landkreis Pfaffenhofen unter Beteiligung aller einschlägigen Stellen und Einschaltung einer externen Beratung ein Gesamtkonzept für Senioren für den Landkreis Pfaffenhofen zu erstellen und entsprechende Haushaltsmittel für 2011 einzuplanen.

 

Der weitere Sachverhalt ergibt sich aus den beiliegenden Folien.

 


Beschluss:

 

Der Landkreis erstellt gemäß Art. 69 Abs. 2 AGSG ein seniorenpolitisches Gesamtkonzept. Ein externer Gutachter wird beauftragt, ein Betrag von 35.000,00 Euro wird im Jahre 2011 in den Kreishaushalt eingestellt.

 


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12          

Nein-Stimmen:                              0