Sachverhalt/Begründung

 

1.            Gewinnverwendung

 

1.1          Anlass und Vorschlag des Werkausschusses vom 20.10.2010:

 

„Der Werkausschuss empfiehlt dem Kreistag:

 

  1. für das Wirtschaftsjahr 2008 

den Jahresgewinn in Höhe von 136.374,21 €

(hoheitlich 434.303,58 €, gewerblich -297.929,37 €)

in die allgemeine Rücklage einzustellen,

 

2.    den Jahresabschluss 2008 des AWP

nach Art. 88 Abs. 3 LKrO und § 4 Abs. 1 Ziff. 7 der Betriebssatzung des AWP festzustellen und die Werkleitung zu entlasten.“

 

1.2          Von Seiten des Rechnungsprüfungsausschusses (Sitzung am 26.10.2010) steht der

Feststellung und Entlastung durch den Kreistag nichts entgegen (Beglaubigter Beschluss-auszug vom 27.10.2010).

 

 

1.3       Die Beschlüsse über die Feststellung und Entlastung des Jahresabschlusses 2008 sind zu veröffentlichen. In der ortsüblichen Bekanntgabe sind der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und die beschlossene Verwendung des Jahresgewinns anzuzeigen. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen (§ 25 Abs. 4 EBV).

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

 

2.1       für das Wirtschaftsjahr 2008 

den Jahresgewinn in Höhe von 136.374,21 €

(hoheitlich 434.303,58 €, gewerblich -297.929,37 €)

in die allgemeine Rücklage einzustellen,

 

2.2       den Jahresabschluss 2008 des AWP

nach Art. 88 Abs. 3 LKrO i.V.m. § 25 Abs. 3 EBV und § 4 Abs. 1 Ziff. 7 der Betriebssatzung des AWP festzustellen und die Werkleitung zu entlasten.

 


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12          

Nein-Stimmen:                              0