Sachverhalt/Begründung

 

Mit Schreiben vom 23.11.2010 beantragt der Geschäftsführer des Vereins „Hilfe für das behinderte Kind e.V.“ vom Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm für den Neubau einer Sporthalle in Geisenfeld die Gewährung eines Investitionszuschusses. Bekanntlich haben sich die Stadt Geisenfeld, der Verein „Hilfe für das behinderte Kind e.V.“ und der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm darauf geeinigt, gemeinsam eine Dreifachsporthalle im Schulzentrum Geisenfeld zu errichten. Die für eine Mehrzwecknutzung anfallenden Mehrkosten werden von der Stadt Geisenfeld getragen. Unter Berücksichtigung des Kostenrichtwertes von rund 4,5 Mio. € für die Errichtung einer Dreifachsporthalle entfallen somit auf jeden Vertragspartner Baukosten von rund 1,5 Mio. €. Die Mehrkosten für eine Mehrzwecknutzung der Sporthalle in Höhe von derzeit ca. 0,7 Mio. € trägt die Stadt Geisenfeld. Die gesamten Baukosten belaufen sich somit auf 5,2 Mio. €. Nach Durchführung eines VOF-Verfahrens hat den Auftrag für Architektenleistungen das Architekturbüro Krug & Grossmann, Rosenheim erhalten.

 

Wie Geschäftsführer Franz Schreyer in seinem Schreiben mitteilt, ist Grundlage für die Förderung des Anteils des Vereins an der Dreifachsporthalle der Kostenrichtwert von derzeit 1.546.700 €. Die Förderung daraus beträgt für das Sonderpädagogische Förderzentrum Geisenfeld rund 80 %. Das bedeutet, dass nicht förderfähige Kosten von ca. 300.000 € verbleiben. Dieser Anteil sollte vom Landkreis dem Verein als Investitionszuschuss zur Verfügung gestellt werden, zumal der Verein als Sachaufwandsträger für die Förderschulen eine Pflichtaufgabe des Landkreises wahrnimmt.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, dem Antrag zu entsprechen und dem Verein einen Investitionszuschuss von 300.000 € für die Errichtung einer Sporthalle in Geisenfeld zur Verfügung zu stellen.

 


Beschluss:

 

Dem Verein „Hilfe für das behinderte Kind e.V.“ wird für die Errichtung einer Sporthalle in Geisenfeld (ein Hallenteil einer Dreifachsporthalle) unter Berücksichtigung des jeweils gültigen Kostenrichtwertes ein Kreiszuschuss in Höhe von 20 % in Aussicht gestellt. Der Kreiszuschuss beläuft sich somit derzeit auf 300.000 €. Der Zuschuss ist entsprechend dem Baufortschritt in den Haushaltsjahren 2011 und 2012 in die jeweiligen Kreishaushalte einzuplanen.

 


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12          

Nein-Stimmen:                              0