Sachverhalt/Begründung

 

Mit Schreiben vom 16.11.2010 beantragt der Geschäftsführer des Vereins „Hilfe für das behinderte Kind e.V.“ Pfaffenhofen a.d.Ilm die Gewährung eines Investitionszuschusses des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm zu den Neubaukosten des Sonderpädagogischen Förderzentrums Geisenfeld. Die vorläufigen Baukosten belaufen sich auf rund 10,6 Mio. €. Die voraussichtlich nicht förderfähigen Kosten für den Neubau der Förderschule belaufen sich dabei auf rund 2,4 Mio. €. Diese Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

 

20 % der Baukosten für die Förderschule

1.940.000 €

Kosten für Erschließung, Außenanlagen, Verkehrsflächen

485.000 €

 

rd. 2,4 Mio. €

 

Nachdem der Verein bekanntlich eine Pflichtaufgabe des Landkreises hinsichtlich des Baus und des Sachaufwandes für den Betrieb der Förderschulen wahrnimmt, hat der Landkreis in der Vergangenheit sich an den nicht förderfähigen Investitionskosten beteiligt. Es wird deshalb vorgeschlagen, dies auch im vorliegenden Falle zu tun und dem Verein den erforderlichen Investitionszuschuss in Höhe von 2,4 Mio. € in Aussicht zu stellen. Der Kreiszuschuss ist dabei entsprechend dem Baufortschritt bzw. dem Kostenanfall in den Kreishaushalten der kommenden Jahre bereit zu stellen.

 


Beschluss:

 

Dem Verein „Hilfe für das behinderte Kind e.V.“ Pfaffenhofen wird zu den nicht förderfähigen Baukosten für den Neubau des Sonderpädagogischen Förderzentrums in Geisenfeld ein Investitionszuschuss in Höhe von 2,4 Mio. gewährt. Der Zuschuss ist entsprechend dem Baufortschritt in die Kreishaushalte 2011 und 2012 einzuplanen.

 


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12          

Nein-Stimmen:                              0