Herr Westner stellt den Sachverhalt anhand der vorliegenden Power-Point-Präsentation vor. Nach seiner Meinung soll die bisherige Linie weiterverfolgt werden. Wenn Inklusion möglich ist, dann sollte sie auch durchgeführt werden. Dies darf jedoch nicht zum Nachteil der behinderten und auch der nicht behinderten Kinder werden.

 

Herr Schwärzer bemerkt hierzu, dass in der Schweiz bereits das inklusive Bildungssystem eingeführt wurde. Soweit die Möglichkeiten vorhanden sind, soll dies auch an unseren Schulen durchgeführt und das behinderte Kind inklusiv beschult werden. Dies ist jedoch individuell zu entscheiden und soll einer speziellen Prüfung des Einzelfalles unterzogen werden, ob im vorliegenden Fall eine inklusive Beschulung sinnvoll ist.

 

Frau Bachhuber gibt zu bedenken, dass die Eltern der nichtbehinderten Kinder das Recht auf normalen Unterricht einfordern werden. Zudem ist bei räumlicher Enge in den Klassenzimmern meist kaum Platz für zusätzliche Rollstühle und dergleichen.

 

Herr Schwärzer ergänzt hierzu, dass bereits von Eltern nichtbehinderter Kinder Unterschriftenaktionen zum Ausschluss behinderter Kinder aus den Klassen durchgeführt werden. Hier sind sehr unterschiedliche und fanatische Einstellungen vorhanden.

 

Herr Payer wünscht sich einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses zur weiteren Vorgehensweise nicht zuletzt, um evtl. entstehende Kosten durch Forderungen Außenstehender zu vermeiden.

 

Herr Westner stimmt dem ausdrücklich zu.

 


Beschluss:

 

Eine inklusive Bildung behinderter Kinder soll mit Augenmaß weiterverfolgt und nach spezieller Prüfung des Einzelfalles entschieden werden. Dazu sollen Gespräche mit dem Staatlichen Schulamt und den Förderzentren zu gegebener Zeit geführt werden.

 

 


Anwesend:                                     9

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                  9          

Nein-Stimmen:                              0