Sachverhalt/Begründung

 

Zum Bilanzstichtag 2009 schloss das Sondervermögen der Ilmtalklinik mit 39.361,00 € (Vorjahr: 43.751,00 €) Verlust ab. Dies ergibt sich überwiegend aus Abschreibungen aus Gebäuden.

 

Für das Sondervermögen Ilmtalklinik besteht keine gesetzliche Pflicht zur Abschlussprüfung. Die Jahresabschlüsse der Berichtszeiträume wurden jedoch in jedem Jahr freiwillig nach § 317 HGB durch einen Wirtschaftsprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Feststellung der Jahresabschlüsse des Sondervermögens Ilmtalklinik des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm ist eine dem Kreistag vorbehaltende Angelegenheit, die nicht auf den Krankenhausausschuss übertragen werden kann (Art. 30 Abs. 1 Nr. 19 LKrO). Die entsprechenden Feststellungsbeschlüsse einschließlich der Entlastung sind somit Aufgaben der Kreisorgane.

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

Die Feststellung und Erteilung der Entlastung für das Sondervermögen des Landkreises für das Wirtschaftsjahr 2009 werden genehmigt.


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

Die Feststellung und Erteilung der Entlastung für das Sondervermögen des Landkreises für das Wirtschaftsjahr 2009 werden genehmigt.

 


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                13          

Nein-Stimmen:                            13