Sachverhalt/Begründung

 

Anpassung der Dozentenhonorare

 

Die Honorare, die die vhs Landkreis Pfaffenhofen an ihre Kursleiter zahlt, sind aufgrund der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Kreisausschuss zu genehmigen.

 

 

Letzte Erhöhung im Jahr 2002

 

Die letzte allgemeine Anhebung der Dozentenhonorare wurde zum Herbstsemester 2002 vorgenommen.

Um die Inflation der vergangenen Jahre zumindest teilweise auszugleichen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu den anderen Volkshochschulen der Region zu erhalten und um die Qualität des Bildungsangebots durch gute Kursleiter zu sichern, ist es nötig, die geltenden Honorarsätze ab dem kommenden Herbstsemester 2010 anzupassen. Je nach Fachbereichssparten wird von Seiten der Geschäftsleitung eine Erhöhung um 4,9 % bis 6,2 % für sinnvoll erachtet.

 

Ebenso ist eine Erhöhung der Fahrtkostenpauschale vorgesehen.

 

Die Erhöhung der Sätze im Einzelnen (je Unterrichtsdoppelstunde = 90 Minuten):

 

 

bisher

neu

Fremdsprachen, Gesundheitsbildung, Erziehung, Psychologie, Philosophie, Literatur, Naturwissenschaften, Ökologie, Instrumentalunterricht

30,60 €

 

32,50 € (entspr. + 6,2 %)

Integrationskurse Deutsch

33,70 € (seit Sept. 2007)

35,40 € (entspr. + 5 %)

Berufliche Bildung, Wirtschaftsthemen, Autogenes Training, Yoga

30,60 € – 35,80 €

32,50 – 40,00 €

(entspr. + 6,2 – 11,7 %)

EDV-Kurse

43,50 € - 48,00 €

unverändert

Kreatives Gestalten, Gymnastik

28,60 €

30,- € (entspr. 4,9 %)

Hauswirtschaft, Freizeit

28,60 €

unverändert

 

Ausnahmeregelung: Außerdem soll die bisherige Regelung weiter gelten, wonach die vhs in begründeten Ausnahmefällen ein von diesen Sätzen abweichendes höheres Honorar zahlen darf, um die Angebotsvielfalt und Qualität des vhs-Programms zu sichern.  Für diese Fälle ist jedoch die jeweilige Genehmigung des Landrats erforderlich.

 

 

Kilometerpauschale

 

Des Weiteren wird vorgeschlagen auch den vhs-Zuschuss zu den Fahrtkosten der Dozenten maßvoll zu erhöhen.

Der jetzt gültige Satz von 0,18 EUR je gefahrenen Kilometer soll auf 0,23 EUR je Kilometer angehoben werden,  jedoch max. 6,50 € je Kurstag (bisher max. 5,50 €).

 

Zum Vergleich:

Bei der Einkommenssteuer können Arbeitnehmer 0,30 € je Entfernungskilometer (nur einfach!) geltend machen.

Nach dem Bayerischen Reisekostengesetz werden Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes bei Dienstfahrten 0,35 € je (gefahrenen) Kilometer für die Benutzung des privaten Pkw`s erstattet.

 

Ziel des vhs-Fahrtkostenzuschusses ist es, Dozenten nicht nur für Kurse in den großen Städten zu gewinnen, sondern einen Anreiz zu schaffen auch Kurse in den landkreisweiten Zweigstellen zu halten.

Die Erhöhung erscheint besonders angesichts der drastisch gestiegenen Benzinkosten geboten.

 

 

Deckung

 

Durch die Anpassung der Honorarsätze und Fahrtkostenpauschale ist mit geschätzten Mehrausgaben von jährlich ca. 20.000,- EUR zu rechnen.

Diese Mehrausgaben sollen durch eine Anpassung der Teilnehmergebühren refinanziert werden, so dass sie sich auf den kommunalen Zuschussbedarf nicht auswirken.

 

 

 

Anpassung der Kursgebühren

 

Im Hinblick auf die Erhöhung der Kursleiterhonorare und der gestiegenen Betriebskosten in der Vergangenheit ist zum Herbstsemester 2010 eine Anpassung der Kursgebühren (Teilnehmerentgelte) notwendig. Die letzte Festlegung der Gebührenrahmen erfolgte im Jahr 2002.

Eine weitgehende Deckung der Kosten konnte seitdem durch das Ausschöpfen der Rahmensätze bzw. durch die Mindestbelegungszahlen erreicht werden.

 

Die Rahmensätze sollen je nach Fachbereich in einer Größenordnung von etwa 6 bis 10 % angehoben werden. Bei der jeweiligen konkreten Gebührenkalkulation soll der max. Rahmensatz nur bei Bedarf ausgeschöpft werden (à siehe Folie/Anlage)

Die tatsächliche Erhöhung der Preise wird vom letzten Semester zum kommenden Herbstsemester  durchschnittlich ca. 6 % betragen.

Beispiel: Das entspricht für einen Gesundheitskurs wie Wirbelsäulengymnastik mit 12 Terminen einer Erhöhung um 2,70 € gerundet 3,00 €, also von derzeit 45,- € auf dann 48,- €.

 

Bei den Sprachkursen fällt der Aufpreis mit 4,- € je Kurs etwas höher aus, weil die durchschnittliche Gruppengröße in den letzten Jahren geringer geworden ist und damit der Deckungsgrad, also die Deckung durch Einnahmen in diesem Bereich gesunken ist.

 

Durch die Festlegung eines Gebührenrahmens hat die vhs die nötige Flexibilität, die Kurspreise z. B.  je nach Gruppengröße oder Marktlage anzupassen.

 

Auch nach der Erhöhung gehört unsere Landkreis-vhs immer noch zu den Volkshochschulen in der Region mit den niedrigsten Preisen (à bei Bedarf Folie/Anlage „Sprachkursgebühren in der Region“)

 

 


Beschluss:

 

Die Erhöhung der Dozentenhonorare und der Teilnehmergebühren der Volkshochschule Landkreis Pfaffenhofen wird mit Wirkung ab Herbstsemester 2010 genehmigt.

Der Landrat wird weiterhin ermächtigt in begründeten Ausnahmefällen zur Sicherung der Angebotsvielfalt und –qualität ein höheres Honorar zu genehmigen.


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                13          

Nein-Stimmen:                              0