Sachverhalt/Begründung

 

Seit 1995 gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten für die verschiedenen Behinderungsarten. Für die geistige und körperliche Behinderung liegt die Zuständigkeit beim Sozialhilfeträger und bei den seelischen Behinderungen bei der Jugendhilfe. Dies führt seit Anfang an zu erheblichen Auslegungsproblemen. Die Verfahren bedeuten einen erheblichen Verwaltungsaufwand bis hin zu diversen Rechtsstreitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten. Im letzten Jahr mussten wir einen Rechtsstreit gegen den Bezirk führen, für einen mittlerweile über 21 Jahre alten, geistig behinderten jungen Menschen. Durch die Eröffnung der Außenstelle des Bezirks Oberbayern in Ingolstadt wurden auch sämtliche Akten von München nach Ingolstadt abgegeben. Wenn die Sachbearbeiter in den Akten nun etwas über erzieherische Defizite oder seelische Behinderung gelesen haben, so wurden uns die Akten zur weiteren Bearbeitung übersandt. Von Seiten der Jugendhilfe wurden diese Fälle nicht als Jugendhilfefälle eingestuft.

 

Gespräche zwischen Vertretern der Jugendhilfe und des Bezirks Oberbayern haben schließlich zu der beiliegenden Kooperationsvereinbarung geführt. Dadurch sollen diese Zuständigkeitsstreitigkeiten verringert werden. Für bestimmte Problemlagen wird die Zuständigkeit der Sozialhilfe festgelegt und für andere die Zuständigkeit der Jugendhilfe.

 

Die Vereinbarung soll von allen oberbayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten angewendet werden. Die Verwaltung begrüßt ausdrücklich den Beitritt zur Kooperationsvereinbarung.

 

Herr Payer erläutert, dass mit der vorliegenden Vereinbarung gewisse Eckpunkte festgezurrt werden sollen, um strittige Fälle, wie z.B. ab welchem IQ von einer geistigen Behinderung auszugehen ist, zu reduzieren.

 

Von Seiten des Jugendhilfeausschusses bestehen keine Fragen und Anmerkungen.


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet den Beitritt zur Kooperationsvereinbarung im Rahmen der Eingliederungshilfe zur Klärung der sachlichen Zuständigkeit zwischen dem Bezirk Oberbayern und den Landkreisen und kreisfreien Städten in Oberbayern.


Anwesend:                                     9

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                  9          

Nein-Stimmen:                              0