Sitzung: 19.04.2010 Kreisausschuss
Vorlage: 2010/0993
Sachverhalt/Begründung
In der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kelten Römer Museum Manching am 12.04.2010 wurde die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 sowie der Finanzplan einstimmig verabschiedet. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt mit 602.300 € und im Vermögenshaushalt mit 101.300 € ab, so dass sich ein Gesamtvolumen des Haushalts von 703.600 € ergibt.
Im Vermögenshaushalt ist u. a. eine Investitionskostenumlage des Bezirks, des Landkreises und des Marktes Manching von je 25.000 € für die Anschaffung von Vitrinen und sonstigen Ausstattungsgegenständen eingeplant.
Im Rahmen der Haushaltsdebatte wurde vom 1. Bürgermeister des Markes Manching, Herrn Nerb, darauf hingewiesen, dass heuer erstmals die von den Zweckverbandsmitgliedern zu erbringende Umlage für den Verwaltungshaushalt von jeweils 103.000 € nicht ausreicht, um die laufenden Betriebskosten einschließlich der Personalkosten abzudecken. Demzufolge hat der Markt Manching entsprechend der Zweckverbandssatzung einen Anteil von 153.200 € zu tragen. Herr Nerb erwartet deshalb, dass der Bezirk Oberbayern und auch der Landkreis ab dem kommenden Jahr ebenfalls eine höhere Umlage für den Verwaltungshaushalt entrichten.
Vom Stellvertreter des
Es wird deshalb vorgeschlagen, der Haushaltssatzung 2010 zuzustimmen. Gleichzeitig sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass keine Argumente vorliegen, die vereinbarte Deckelung der Betriebskostenumlage aufzubrechen. Es bleibt somit bei der vereinbarten Umlage von maximal 103.000 € jährlich.
Beschlussvorschlag:
a) Mit
dem Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 für den Zweckverband
Kelten Römer Museum Manching sowie mit dem Finanzplan 2009 bis 2013 besteht von
Seiten des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm Einverständnis.
b) Die
laut Zweckverbandssatzung vereinbarte Betriebskostenumlage des Landkreises
Pfaffenhofen a.d.Ilm von maximal 103.000 € jährlich bleibt unverändert.
c) Die vom Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm entsandten Verbandsräte werden angewiesen, künftig entsprechend des § 14 Abs. 4 der Zweckverbandssatzung abzustimmen.
Beschluss:
a) Mit
dem Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 für den Zweckverband
Kelten Römer Museum Manching sowie mit dem Finanzplan 2009 bis 2013 besteht von
Seiten des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm Einverständnis.
b) Die
laut Zweckverbandssatzung vereinbarte Betriebskostenumlage des Landkreises
Pfaffenhofen a.d.Ilm von maximal 103.000 € jährlich bleibt unverändert.