Sachverhalt/Begründung

 

Mit Schreiben vom 30.03.2010 teilt der Geschäftsführer des Heilpädagogischen Zentrums Pfaffenhofen mit, dass seit dem Schuljahr 2008/2009 bzw. 2009/2010 zwei gebundene Ganztagsgruppen an der Adolf-Rebl-Schule in Pfaffenhofen eingeführt wurden. Zum Schuljahr 2010/2011 ist geplant, den Ganztagszug um eine weitere Gruppe auszubauen und für die kombinierte Jahrgangsstufe 8/9 den Schülern anzubieten.

 

Von Seiten des Freistaates Bayern wurden bisher dem Heilpädagogischen Zentrum als Schulträger neben zwölf zusätzlichen Lehrerstunden finanzielle Fördermittel in Höhe von 6.000,00 € pro Klasse, somit 12.000,00 € zur Verfügung gestellt. Mit Schreiben vom 03.03.2009 hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus mitgeteilt, dass sich der Schulträger verpflichtet hat, den zusätzlich für den Ganztagsbetrieb anfallenden Sachaufwand zu übernehmen und für den Personalaufwand eine pauschale Beteiligung von 5.000,00 € je Ganztagsklasse und Schuljahr an die Regierung zu entrichten. Bei privaten Schulen ist diese pauschale Kostenbeteiligung grundsätzlich durch den privaten Schulträger zu erbringen. Somit verbleibt als staatliche Förderung pro Ganztagsgruppe eine Pauschale von 1.000,00 € pro Schuljahr. Auch der Landkreis entrichtet an die Regierung von Oberbayern eine jährliche Pauschale von 5.000,00 € pro Ganztagsgruppe, insgesamt 10.000,00 € für zwei Gruppen am Schyren-Gymnasium Pfaffenhofen. Dem privaten Schulträger fehlen somit insgesamt 10.000,00 € an Fördermitteln.

 

Aufgrund dieser Sachlage hat sich die Geschäftsstelle des Heilpädagogischen Zentrums an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus gewandt. Mit Schreiben vom 25.02.2010 teilt das Ministerium mit, dass sich die jeweilige Kommune an der Finanzierung beteiligen sollte, wenn die betreffende Schule in privater Trägerschaft eine Ersatzfunktion für öffentliche Schulen wahrnimmt und damit örtlichen Versorgungscharakter hat. Dies trifft im vorliegenden Falle zu, so dass vorgeschlagen wird, dass sich der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm an der Finanzierung der Ganztagsbetreuung an den Förderschulen des Heilpädagogischen Förderzentrums mit 5.000,00 € je Gruppe beteiligt. Sofern im kommenden Schuljahr 2010/2011 eine weitere Gruppe eingerichtet wird, erhöht sich der Zuschuss des Landkreises auf insgesamt 15.000,00 €.

 

Es wird vorgeschlagen, dieser Förderung zuzustimmen und der damit verbundenen überplanmäßigen Ausgabe ebenfalls die Zustimmung zu erteilen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm beteiligt sich an der Finanzierung der Ganztagsgruppen am Sonderpädagogischen Förderzentrum Pfaffenhofen a.d.Ilm mit einem Betrag von 5.000,00 € pro Schuljahr und Gruppe. Die eventuell im Haushaltsjahr 2010 anfallende überplanmäßige Ausgabe wird hiermit genehmigt.

 


Beschluss:

 

Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm beteiligt sich an der Finanzierung der Ganztagsgruppen am Sonderpädagogischen Förderzentrum Pfaffenhofen a.d.Ilm mit einem Betrag von 5.000,00 € pro Schuljahr und Gruppe. Die eventuell im Haushaltsjahr 2010 anfallende überplanmäßige Ausgabe wird hiermit genehmigt.

 


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12          

Nein-Stimmen:                              0