Sachverhalt/Begründung

 

Der Internetdienst „Google Street View“ beabsichtigt, detaillierte Bilder von Häusern und Straßenzügen ins Netz zu stellen. Davon betroffen sind sowohl private als auch öffentliche Gebäude. Privatpersonen und juristische Personen können für Gebäude, die sich in ihrem Eigentum befinden, Widerspruch einlegen. Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm ist dabei insbesondere mit seinen öffentlichen Gebäuden (z.B. Landratsamt, Außenstelle, Kreisstraßenverwaltung/Kreisbauhof, weiterführende Schulen usw.) betroffen. Da nicht geklärt ist, zu welchem Zweck die bildliche Darstellung im Internet verwendet wird und welche Nutzungskonsequenzen sich ergeben, wird allgemein empfohlen, u.a. vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz, Widerspruch gegen die Darstellung im Internet einzulegen.

 


Beschluss:

 

Der Landkreis Pfaffenhofen wendet sich gegen eine Darstellung seiner Gebäude im Internetdienst „Google Street View“, mit Ausnahme des Dienstgebäudes des Landratsamts, Hauptplatz 22, Pfaffenhofen. Der Landrat wird beauftragt, gegen die Veröffentlichung von Fotos Widerspruch einzulegen.


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12          

Nein-Stimmen:                              0