Sachverhalt/Begründung

 

Während des Haushaltsjahres 2009 haben sich im Bereich des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts über- und außerplanmäßige Ausgaben ergeben. Ein Teil dieser Ausgaben (bis zu 35.000,00 € im Einzelfall) konnte gem. § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Landrat genehmigt werden. Ein weiterer Teil der Mehrausgaben (bis zu 100.000,00 €) fällt unter die Genehmigungspflicht des Kreisausschusses (§ 31 i.V.m. § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages). Der Rest der Haushaltsüberschreitungen ist gemäß
§ 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Kreistag zu billigen.

 

Es handelt sich um folgende Mehrausgaben:

 

 

Genehmigung

Genehmigung

Haushalt

durch Kreisausschuss

durch Kreistag

 

 

 

 

Verwaltungshaushalt

60.633,20

444.744,11

 

 

 

Vermögenshaushalt

94.079,45

907.850,80

 

 

 

insgesamt

154.712,65

1.352.594,91

 

 

 

 

Durch den Kreisausschuss sind bei einer Haushaltsstelle im Verwaltungshaushalt und bei einer Haushaltsstelle im Vermögenshaushalt über- und außerplanmäßige Ausgaben zu genehmigen.


 

Über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben, welche vom Kreistag zu genehmigen sind, sind im Haushaltsjahr 2009 bei zwei Deckungsringen (Auslagen in Bausachen, Gastschulbeiträge) im Verwaltungshaushalt angefallen. Im Vermögenshaushalt hat der Kreistag über- und außerplanmäßige Ausgaben für die energetische Sanierung der Berufsschule (im Verwaltungshaushalt veranschlagt) sowie für die Photovoltaikanlage bei der Berufsschule (BVA-Beschluss vom 22.07.2009) zu genehmigen.

 

Die Genehmigung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben kann erteilt werden, da eine entsprechende Deckung gegeben ist.

 

Es wird vorgeschlagen, dem Kreistag die Zustimmung zu empfehlen.


Beschlussvorschlag:

a)    Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2009 durch den Kreisausschuss:
Gemäß § 31 i.V.m. § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der Kreisausschuss zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2009 in Höhe von 154.712,65 € nachträglich die Genehmigung.

 

b)    Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2009 durch den Kreistag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2009 in Höhe von 1.352.594,91 € nachträglich die Genehmigung.


Beschluss:

 

a)    Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2009 durch den Kreisausschuss:
Gemäß § 31 i.V.m. § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der Kreisausschuss zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2009 in Höhe von 154.712,65 € nachträglich die Genehmigung.

 

b)    Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2009 durch den Kreistag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2009 in Höhe von 1.352.594,91 € nachträglich die Genehmigung.


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12          

Nein-Stimmen:                              0