Sachverhalt/Begründung

 

Der Ausbauzustand der Kreisstraße PAF 30 entspricht nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen und Richtlinien für Kreisstraßen. Bedingt durch den ungenügenden Fahrbahnaufbau ist die Straßendecke teilweise stark deformiert und verdrückt. Somit bestehen durch den mangelhaften Ausbauzustand für die Verkehrsteilnehmer erhöhte Gefahrenquellen. Auch der Winterdienst kann teilweise nicht mehr gewährleistet werden.

Der Bau- und Vergabeausschuss des Landkreises hat deshalb am 25.04.2007 den Grundsatzbeschluss gefasst die Kreisstraße PAF 30 von Oberdünzing bis zur Landkreisgrenze auszubauen. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Fördermittel nach dem BayGVFG würde der Eigenanteil des Landkreises für die gesamte Ausbaumaßnahme nach grober Schätzung ca. 1,7 MIO € betragen.

Das mit der Planung beauftragte Büro Eichenseher musste bei der Trassenführung verschiedene Biotope berücksichtigen. Insofern hat dies teilweise zu erheblichen Verschiebungen der Trasse geführt. Am 07.12.2007 wurde die neue Planung erstmals im Feuerwehrhaus in Oberhartheim den betroffenen Grundabtretern von Altlandrat Rudi Engelhard vorgestellt. Kurz darauf erhielt der Landkreis die ersten Schreiben von Rechtsanwälten der betroffenen Grundabtreter. Aufgrund der äußerst unterschiedlichen Preisvorstellungen hat der Landkreis einen Gutachter mit der Ermittlung der Grundstückspreise beauftragt. Trotzdem konnte man sich auf keinen Abtretungspreis einigen, da die Grundabtreter teilweise das Dreifache des vom Gutachter ermittelten Preises forderten.

Letztmals fand eine Besprechung am 08.12.2009 bei Herrn Bürgermeister Schmid, Stadt Vohburg, statt, an welcher der Stellvertreter des Landrats Herr Anton Westner sowie die Planer, die Landkreisverwaltung und ein betroffener Grundabtreter teilnahmen. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass keine Aussicht besteht, den erforderlichen Straßengrund zu erhalten.

Da die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für eine Kreisstraße laut Aussage der Regierung von Oberbayern nicht üblich ist und auch die Stadt Vohburg nicht im Rahmen von Bebauungsplanfestsetzungen die erforderlichen Grundlagen schafft, verbleibt als einzige Lösung eine Sanierung der bestehenden Tragschicht. Unter Beiziehung eines örtlichen Straßenbauunternehmers und dem Plandungsbüro Eichenseher wurde somit ein Sanierungskonzept erarbeitet, wonach auf dem bestehenden Teerbelag eine bituminöse Tragschicht mit einer Stärke von ca. 8 cm und eine bituminöse Deckschicht mit 4 cm Stärke aufgebracht. wird. Damit erhöht sich die Verkehrssicherheit der Fahrbahndecke erheblich. Die voraussichtlichen Gesamtkosten für diese Sanierungsmaßnahme belaufen sich für die gesamte Strecke nach grober Schätzung auf ca. 850.000 €. Hierzu steht ein Haushaltsrest aus dem Jahr 2008 zur Verfügung. Der Nettoanteil des Landkreises gegenüber der ursprünglichen Planung verringert sich somit von 1,7 MIO € auf 850.000 €. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Maßnahme aus Gründen der Verkehrssicherheit durchzuführen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt die Sanierung der Kreisstraße PAF 30 von Oberdünzing bis zur Landkreisgrenze bei voraussichtlichen Gesamtkosten von rd. 850.000 €. Die Maßnahme soll demnächst vergeben werden.


Anwesend:                                   14

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                14          

Nein-Stimmen:                              0