Sachverhalt/Begründung

 

1             Gewinnverwendung

 

1.1          Vorschlag des Werkausschusses gem. Beschlussfassung vom 18.11.2009:

 

„Der Werkausschuss empfiehlt dem Kreistag:

 

für das Wirtschaftsjahr 2007 

den Jahresgewinn in Höhe von 90.528,70 €

(hoheitlich 356.152,36 €, gewerblich (-) 265.623,66 €)

in die allgemeine Rücklage einzustellen,

 

den Jahresabschluss 2007 des AWP

nach Art 88. Abs. 3 LKrO und Art. 4 Abs. 1 Ziff. 7 der Betriebssatzung des AWP festzustellen und die Werkleitung zu entlasten“.

 

1.2       Zum Bilanzstichtag 31.12.2007 bestand im gewerblichen Bereich ein Verlust i. H. v. 935.521,58 €.

Dieser Betrag ergibt sich aus den Vorträgen auf neue Rechnung aus 2003 i. H. v. 354.805,51 €, aus 2004 i. H. v. 226.644,77 €, aus 2005 i. H. v. 55.528,34 €, aus 2006 i. H. v. 32.919,30 € und aus 2007 i. H. v.  265.623,66 €.

 

2          Abschluss- / Rechnungsprüfung

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 17.11.2009 den vom Kreisrechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss 2007 behandelt.

 

3       Der BKPV teilte hierzu mit Schreiben vom 27.04.2009 folgendes mit:

 

„Der Verlustausgleich des Eigenbetriebs gem. § 8 Abs. 2 EBV bezieht sich immer auf den Gesamtverlust des Eigenbetriebs.

Zur Beurteilung eines erforderlichen Verlustausgleichs durch den Landkreis ist deshalb eine Gesamtbetrachtung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs anzustellen. Diese erfolgt im Rahmen der Abschlussprüfung gem. Art 107 GO. Aufgrund der von uns durchgeführten Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2007 (Prüfungsbericht vom 02.12.2008) ergab sich keine Beanstandung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Der Gesamtbetrieb wies einen Jahresgewinn von rd. 91 T€ aus, so dass die Ertragslage insgesamt als befriedigend zu beurteilen war. Nach der Bilanz des AWP zum 31.12.2007 wurden im Jahr 2007 aus dem Gewinnvortrag zum 01.01.2007 von rd. 849 T€ rd. 470 T€ in die allgemeine Rücklage eingestellt. Einschließlich Jahresgewinn 2007 beträgt der auf den 01.01.2008 vorzutragende Gewinn rd. 469 T€; ein Handlungsbedarf i. S. d. § 8 Abs. 2 EBV (Verlustausgleich) ist somit derzeit nicht gegeben.“

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

 

4.1       für das Wirtschaftsjahr 2007 

den Jahresgewinn in Höhe von 90.528,70 €

(hoheitlich 356.152,36 €, gewerblich (-) 265.623,66 €)

in die allgemeine Rücklage einzustellen,

 

4.2       den Jahresabschluss 2007 des AWP

nach Art 88. Abs. 3 LKrO und Art. 4 Abs. 1 Ziff. 7 der Betriebssatzung des AWP festzustellen und die Werkleitung zu entlasten.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

 

4.1       für das Wirtschaftsjahr 2007 

den Jahresgewinn in Höhe von 90.528,70 €

(hoheitlich 356.152,36 €, gewerblich (-) 265.623,66 €)

in die allgemeine Rücklage einzustellen,

 

4.2       den Jahresabschluss 2007 des AWP

nach Art 88. Abs. 3 LKrO und Art. 4 Abs. 1 Ziff. 7 der Betriebssatzung des AWP festzustellen und die Werkleitung zu entlasten.

 

 


Anwesend:                                   54

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                53          

Nein-Stimmen:                              0          

     

 

Herr Engelhard nimmt an der Abstimmung nicht teil.