Sachverhalt/Begründung

 

Die Landkreisordnung wurde bekanntlich dahingehend modifiziert, dass nach der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung der Kreistag diese bis zum 30.06. des übernächsten Jahres festzustellen hat und auch über die Entlastung beschließt.

 

Im Rahmen der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 17.11.2009 wurde die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2008 vorgenommen. Dabei wurde der Bericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes zu Grunde gelegt. Weitere Prüfungshandlungen, insbesondere Einzelprüfungen, wurden nicht vorgenommen. Der Feststellung und der Entlastung durch den Kreistag steht somit nichts entgegen.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, die Feststellung und Entlastung der örtlich geprüften Jahresrechnung 2008 durch den Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO vorzunehmen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

 

a)    Feststellung der Jahresrechnung 2008:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2008 stellt der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO diese in Solleinnahmen und in den Sollausgaben mit jeweils 77.195.017,37 € fest.

 

b)    Entlastung der Jahresrechnung 2008:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2008 erteilt der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung.


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

 

a)    Feststellung der Jahresrechnung 2008:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2008 stellt der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO diese in Solleinnahmen und in den Sollausgaben mit jeweils 77.195.017,37 € fest.

 

b)    Entlastung der Jahresrechnung 2008:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2008 erteilt der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung.

 


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                13          

Nein-Stimmen:                              0