Sachverhalt/Begründung

 

Mit Beschluss des Bau- und Vergabeausschusses vom 17.06.2009 hat die Firma Irrenhauser & Seitz, Alberzell, den Auftrag für die Baumeisterarbeiten bei der Generalsanierung der Dreifachsporthalle am Schyren-Gymnasium mit einer Auftragssumme von 206.249,88 € erhalten. Im Zuge der Bauarbeiten hat sich herausgestellt, dass von Seiten der Firma verschiedene Leistungen erforderlich werden, die im Hauptauftrag nicht enthalten sind.

Mit Datum vom 10.11.2009 legt die Firma Irrenhauser & Seitz ein Nachtragsangebot für verschiedene Leistungen vor. Im Einzelnen handelt es sich um folgendes:

 

1.    Fensterbänke im Verbindungsbau abbrechen und entsorgen.

2.    Die Dampfsperre auf dem Flachdachbereich abnehmen und entsorgen.

3.    Betonkeil im Bereich der Attika abstemmen und entsorgen.

4.    Herstellen von Lüftungsdeckendurchbrüchen in den Geschossdecken.

 

Die Gesamtsumme beträgt nach fachtechnisch und rechnerisch geprüftem Angebot 10.602,26 €.

Nach § 42 Abs. 1 Nr. 4 der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Pfaffenhofen liegen Vertragsergänzungen und Vertragsänderungen von mehr als 10 % des zugrundeliegenden Auftrages bzw. 35.000 € nicht mehr in der Zuständigkeit des Landrates und bedürfen der Genehmigung des zuständigen Ausschusses.

Da diese Grenze (10%) durch die Erteilung verschiedener Nachträge bereits überschritten ist, ist der vorliegende Nachauftrag zur Genehmigung dem Bau- und Vergabeausschuss vorzulegen. Die Nachauftragssumme beträgt 10.602,26 €.

Um den Baufortschritt nicht zu behindern wird gebeten, den Nachtragsauftrag in Höhe von 10.602,26 € an die Firma Irrenhauser & Seitz in Eilentscheidung zu erteilen. Die Eilentscheidung ist dem Bau- und Vergabeausschuss in seiner nächsten Sitzung am 16.12.2009 bekanntzugeben.


 

Der Bau- und Vergabeausschuss hat die Eilentscheidung zur Kenntnis genommen.


 

Der Bau- und Vergabeausschuss hat die Eilentscheidung zur Kenntnis genommen.