Sachverhalt/Begründung

 

Die Entgelte für die oben genannten ambulanten Leistungen wurden letztmals im Jahr 2002 festgelegt. Mit Schreiben vom 17.04.2009 empfiehlt der Bayerische Landkreistag eine Anhebung dieser Sätze. Der Vorschlag des Bayerischen Landkreistages soll im Landkreis Pfaffenhofen wie auch in einem erheblichen Teil der oberbayerischen Jugendämter nur annähernd übernommen werden. Seitens der Verwaltung werden folgende Beträge vorgeschlagen:

 

Bildungsabschluss:

Stundensatz:

wissenschaftliches Hochschulstudium bzw. Master wie z. B. Dipl. Psychologen, Dipl. Pädagogen

48 €

Fachhochschule bzw. Bachelor mit Zusatzausbildung oder Berufserfahrung wie z. B. Dipl. Sozialpädagogen mit Zusatzausbildung, Heilpädagogen (alt)

41 €

Fachhochschule bzw. Bachelor ohne Berufserfahrung wie z. B. Heilpädagogen (neu), Dipl. Sozialpädagogen (ohne Berufserfahrung)

37 €

Fachschulausbildung mit Zusatzausbildung wie z. B. Heilpädagogen (neu), Erzieher

32 €

 

Die Stunde zählt mit 60 Minuten.

 

Für Gruppentherapien wird folgende Regelung vorgeschlagen:

Gruppen mit 2:

80 % des Stundensatzes je Teilnehmer

Gruppen mit 3:

75 % des Stundensatzes je Teilnehmer

Gruppen mit 4:

70 % des Stundensatzes je Teilnehmer

Gruppen mit 5:

60 % des Stundensatzes je Teilnehmer

 

Diese Stundensätze sollen ab 01.01.2010 zur Anwendung kommen.


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagenen Entgelte für ambulante Leistungen nach dem SGB VIII in der vorgesehenen Höhe ab 01.01.2010.


Anwesend:                                     9

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                  9          

Nein-Stimmen:                              0