Sachverhalt/Begründung

 

Auch bei der Grundsicherung Arbeit bzw. Hartz IV ist eine Kostensteigerung auf knapp 3 Mio. Euro zu erwarten. In der Prognose ist von rund 17% bzw. ein Plus von 432.000,00 Euro für den Landkreis zu rechnen. Auch hier spielen gestiegene Mieten sowie die Verteuerung der Energiekosten eine Rolle. Der Bund reduziert jedes Jahr seine Zuschüsse, angefangen im Jahre 2005 mit 32% und nunmehr 25,3% im Jahre 2009. Geplant ist für das Jahr 2010 ein Bundesanteil von rund 23%. Dies bedeutet wiederum für den Landkreis einen Mehraufwand von rund 70.000,00 Euro.

 

Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist relativ stabil, zuletzt ab Juli 2009 unter 1.000 Bedarfsgemeinschaften, zumindest vorläufig. Geht man von endgültigen Zahlen mit einem Plus von 7% wie bisher erfahrungsgemäß geschehen aus, so liegen wir am Ende des Jahres mit rund 60 Bedarfsgemeinschaften höher wie Ende letzten Jahres. Auch die Arbeitslosenquote ist im Landkreis erstaunlich gut, zuletzt mit 2,6% im Oktober, ein Rückgang um 0,4% gegenüber dem September. Zur Zeit wird immer noch das Instrument der Kurzarbeit stark genutzt, in den Wintermonaten müssen wir sicherlich wieder mit einem Ansteigen der Arbeitslosenquote rechnen.

 

Ein guter Indikator für die Arbeitsmarktlage ist immer noch die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die letzte Zahl aus März 2009 bedeutet zwar ein Plus von 500 Beschäftigten gegenüber dem Vorjahr, der Höchststand der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im September 2008 wird jedoch bereits mit 500 Personen unterschritten.

 

Vergleicht man die Arbeitslosen nach den Rechtskreisen SGB III und SGB II, so verzeichnet die Arbeitsagentur ein Plus von 64% und eine Zunahme um 458 Arbeitslose auf 1.174, während im Bereich Hartz IV die Zahl der Arbeitslosen nur um 82 oder 21% gestiegen ist. Auch das Verhältnis Arbeitslosengeld und Hartz IV hat sich weiter zugunsten von Arbeitslosengeld verschoben. Die Anteile betragen 72% bzw. 28% für Hartz IV. Bei den Personen im Bezug von Hartz IV sind die Zahlen in etwa gleichbleibend. Zum vorläufigen Ergebnis vom Oktober 2009 mit 1779 müssen 70 Personen oder rund 10% hinzugezählt werden, so dass dann der Stand vom Vorjahr wieder erreicht wird.

 

Im bundesweiten Vergleich ist der Landkreis Pfaffenhofen auf Platz 4 gerutscht, voriges Jahr noch Platz 2. Mit der Arbeitslosenquote kann man jedoch immer noch zufrieden sein. Auf den ersten zehn Plätzen rangieren nur Bayer. Landkreise, während die Schlusslichter nach wie vor die neuen Bundesländer sind. Hier sind jedoch sogar leichte Besserungen gegenüber dem Vorjahr eingetreten, beispielsweise der Landkreis Uckermark als Schlusslicht hat sich von 18% auf eine Arbeitslosenquote von 16,5% verbessert.

 

 

Herr Weitzl rechnet damit, dass die aufgeführten Regelsätze in Zukunft nicht ausreichend seien bzw. erhöht werden (Folie 10).

 

 

Herr Landrat Westner erkundigt sich, ob es sein könnte, dass der Landkreis bei Erhöhung der Regelsätze diese nachzahlen müsse.

 

 

Herr Weitzl bringt vor, dass der Landkreis auf eine Entscheidung von Karlsruhe warte, die zur Klärung der Regelsätze führt, rückwirkend werden aber kaum Nachzahlungen erfolgen. Weiterhin erklärt er, dass die Arbeitslosenquote von 3,0 auf 2,6% gefallen sei (Folie 14). Außerdem sei geplant die Freibeträge für Hartz IV-Empfänger von 250,00 Euro auf 750,00 Euro pro Lebensjahr zu erhöhen.

 

 

Herr Landrat Westner führt an, dass unsere ARGE, so wie sie momentan besteht, nicht mehr in dieser Form weitergeführt werden wird. Ende 2010 müsse eine andere Lösung gefunden werden. Was im Koalitionsvertrag steht sei sehr dürftig. Aus der Sicht des Landkreises funktioniert die ARGE in dieser Form sehr gut. Hilfesuchende von SGB II bekämen bisher von der ARGE einen Bescheid, die Hilfe wird vom Bund und Landkreis bezahlt. Wenn das nicht weitergeführt werden kann, wird der Hilfesuchende zwei Bescheide bekommen, einmal HLU und einmal Kosten der Unterkunft. Er sehe jetzt schon große Schwierigkeiten auf uns zukommen. Einiges Personal müsse ins Landratsamt zurückgeführt werden, zum Anderen werde es für den Hilfesuchenden schwieriger, wir müssen abwarten. Weiteres Handikap ist sicher auch, dass die Kurzarbeit wegfalle, dann kämen sicher mehrere Bedarfsgemeinschaften von SGB II zu SGB III, was die Kosten gewaltsam in die Höhe treiben wird. Im Jugendhilfebereich komme alleine eine Kostenmehrung um 500.000 Euro auf den Landkreis zu.

 

 

Herr Weitzl liest die Passage zur Neuregelung von SGB II ab dem Jahre 2011 aus dem Koalitionsvertrag vor.

 

 

Herr Schmuttermayer fragt, was mit Kommunen gemeint sei.

 

 

Herr Landrat Westner gibt als Antwort, dass Landkreise und kreisfreie Städte damit gemeint seien.

 

 

Herr Weitzl bringt vor, dass für die Regelsätze der Bund zuständig sei. Für Miet- und Heizkosten sei der Landkreis zuständig. Der Bürger stellt dann einen Antrag bei Arbeitsagentur, zusätzlich wird dann noch ein Antrag über die Miete und Heizung zu stellen sein.

 

 

Herr Landrat Westner wiederholt, dass der Bürger dann zweimal einen Antrag stellen müsse, er bezweifle, dass dies bürgerfreundlich sei. Er würde es begrüßen, wenn der Landkreis für alles zuständig wäre, dann gäbe es einen Antrag und einen Bescheid, aber diese Option würde er nur für gut befinden, wenn für den Landkreis keine Mehrkosten entstehen.

 

 

Herr Weitzl lässt wissen, dass es in Bayern vier Optionskommunen gibt (Landkreis Miesbach, Landkreis Würzburg, Stadt Erlangen und Stadt Schweinfurt).

 

 

Herr Weiß stellt die Frage, ob es denn Erfahrungswerte von den vier Optionskommunen gäbe.

 

 

Herr Weitzl antwortet, dass es gut funktioniere, negative Nachrichten gebe es nicht.

 

 

Frau Bachhuber wirft die Frage auf, was das denn für attraktive Angebote seien?

 

 

Herr Landrat Westner legt dar, dass es in seinen Augen nur eine Schönfärberei sei, nur schöne Worte und nichts dahinter stehe.

 


Der Sozialausschuss hat die Information zur Kenntnis genommen.