Sachverhalt/Begründung

 

Die voraussichtlichen Kosten der Sozialhilfe haben sich gegenüber dem Vorjahr nochmals halbiert. Zu tragen sind die Kosten für Hilfe zum Lebensunterhalt für Pflegekinder, für Hilfebedürftige ohne Krankenversicherung im Rahmen einer ambulanten Krankenhilfe sowie Hilfen zur Pflege bei außergewöhnlich pflegebedürftigen Personen, die entweder nicht pflegeversichert sind oder die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Die Zahlen ab 2005 spiegeln den Übergang aller erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger auf Hartz IV wider, außerdem wurde im Jahre 2008 die ambulante Eingliederungshilfe an den überörtlichen Träger Bezirk Oberbayern abgegeben. Allein diese Aufwendungen haben rund 350.000,00 Euro jährlich betragen und müssen nunmehr über die Kreisumlage abgedeckt werden.

 

 

Von den Sozialausschussmitgliedern wird keine Frage gestellt.

 


Der Sozialausschuss hat die Information zur Kenntnis genommen.