Sachverhalt/Begründung

 

Derzeit erhalten

Schüler, Studenten, Auszubildende, Zivildienstleistende, Wehrpflichtige und Schwerbehinderte (Minderung der Erwerbsfähigkeit mind. 50 Prozent) 20 Prozent Ermäßigung auf Teilnahmegebühren für Kurse und Seminare.

Materialkosten sind nicht ermäßigt, ebenso sind Eintritte für Einzelveranstaltungen (z. B. Vorträge), Kinderkurse, Reisen, Fahrten, Kurse in Kleingruppen und Instrumentalkurse ausgenommen.

 

Im Frühjahrssemester 2009 wurden in Pfaffenhofen in 94 Fällen Ermäßigungen in Anspruch genommen (bei insgesamt 5.183 Kursanmeldungen sind das 1,81 %)

Durch die Ermäßigungen sind der vhs in Pfaffenhofen 1.287,10 Euro Einnahmen entgangen (bei einem Gebührenvolumen von rund 403.000,- Euro entspricht das 0,3 Prozent).

 

Die Volkshochschulen in der Umgebung gewähren folgende Rabatte für diesen Personenkreis, aber zusätzlich auch für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe:

 

vhs Schrobenhausen: 50 Prozent

vhs Dachau: 30 Prozent nur auf Kurse zur  beruflichen Weiterbildung

vhs Ingolstadt: 10 – 50 % gestaffelt nach Einkommen u. Familiengröße (Einkommensgrenzen vom Sozialamt festgelegt)

vhs Neuburg/Donau: 20 % nur für Bezieher von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II

vhs München: 50 Prozent

 

Als öffentliche Bildungseinrichtung mit sozialer Ausrichtung sollte es Ziel der Volkshochschule sein, gerade Bevölkerungsschichten mit geringen Einkommen die Teilhabe an Bildung, Kultur und Gesellschaft zu ermöglichen (siehe Auftrag der VHS).

 

In Anbetracht der strukturellen gesellschaftlichen Veränderungen schlägt die Geschäftsleitung der Volkshochschule vor, auch Empfängern von Arbeitslosengeld II und von Grundsicherung eine Gebührenermäßigung beim Besuch von vhs-Kursen zu gewähren. Der derzeitigen Ermäßigungssatz sollte für alle Ermäßigungsberechtigten von 20 % auf 30 % erhöht werden.

 


Beschluss:

 

Der Ermäßigungssatz bei den VHS-Gebühren wird auf 30 % erhöht.

Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld), von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, sowie Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) sind in den Kreis der Ermäßigungsberechtigten aufzunehmen.

 

Die Änderung tritt ab dem Frühjahrssemester 2010 in Kraft.

 


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12          

Nein-Stimmen:                              0