Sitzung: 21.10.2009 Kreisausschuss
Sachverhalt/Begründung
Derzeit erhalten
Schüler,
Studenten, Auszubildende, Zivildienstleistende, Wehrpflichtige und
Schwerbehinderte (Minderung der Erwerbsfähigkeit mind. 50 Prozent) 20
Prozent Ermäßigung auf Teilnahmegebühren für Kurse und Seminare.
Materialkosten
sind nicht ermäßigt, ebenso sind Eintritte für Einzelveranstaltungen (z. B.
Vorträge), Kinderkurse, Reisen, Fahrten, Kurse in Kleingruppen und
Instrumentalkurse ausgenommen.
Im
Frühjahrssemester 2009 wurden in Pfaffenhofen in 94 Fällen Ermäßigungen in
Anspruch genommen (bei insgesamt 5.183 Kursanmeldungen sind das 1,81 %)
Durch die
Ermäßigungen sind der vhs in Pfaffenhofen 1.287,10 Euro Einnahmen entgangen
(bei einem Gebührenvolumen von rund 403.000,- Euro entspricht das 0,3 Prozent).
Die
Volkshochschulen in der Umgebung gewähren folgende Rabatte für diesen
Personenkreis, aber zusätzlich auch für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder
Sozialhilfe:
vhs Schrobenhausen: 50 Prozent
vhs Dachau:
30 Prozent nur auf Kurse zur beruflichen
Weiterbildung
vhs Ingolstadt: 10 – 50 % gestaffelt nach Einkommen u. Familiengröße (Einkommensgrenzen
vom Sozialamt festgelegt)
vhs Neuburg/Donau: 20 % nur für Bezieher von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II
vhs München: 50 Prozent
Als öffentliche
Bildungseinrichtung mit sozialer Ausrichtung sollte es Ziel der Volkshochschule
sein, gerade Bevölkerungsschichten mit geringen Einkommen die Teilhabe an
Bildung, Kultur und Gesellschaft zu ermöglichen (siehe Auftrag der VHS).
In Anbetracht der strukturellen gesellschaftlichen Veränderungen schlägt die Geschäftsleitung der Volkshochschule vor, auch Empfängern von Arbeitslosengeld II und von Grundsicherung eine Gebührenermäßigung beim Besuch von vhs-Kursen zu gewähren. Der derzeitigen Ermäßigungssatz sollte für alle Ermäßigungsberechtigten von 20 % auf 30 % erhöht werden.
Beschluss:
Der
Ermäßigungssatz bei den VHS-Gebühren wird auf 30 % erhöht.
Empfänger von
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II (Arbeitslosengeld
II, Sozialgeld), von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsunfähigkeit, sowie Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) sind
in den Kreis der Ermäßigungsberechtigten aufzunehmen.
Die Änderung
tritt ab dem Frühjahrssemester 2010 in Kraft.