Sachverhalt/Begründung
Mit Beschluss des Kreisausschusses vom 19.03.2007 wurde
festgelegt, dass dem BRK Kreisverband
Pfaffenhofen für den Betrieb der Hausratsammelstelle in Pfaffenhofen für die Jahre
2007 und 2008 ein Gesamtzuschuss des Landkreises einschl. des AWP in Höhe von
25.000 € jährlich zur Verfügung gestellt wird.
Der Werkausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes
Pfaffenhofen hat in seiner Sitzung vom 14.03.2007 ebenfalls einen
entsprechenden Beschluss gefasst. Ab dem Haushaltsjahr 2009 wären mit dem BRK neue Verhandlungen aufzunehmen.
Grundlage für die Beschlüsse des Kreisausschusses war der
Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem BRK
Kreisverband und dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm ab 01.01.1999 über den
Betrieb der Hausratsammelstelle. Diese Vereinbarung hat der Kreisausschuss mit
Beschluss vom 29.09.1999 gebilligt.
In dieser Vereinbarung war u.a. bestimmt, dass der
Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm jährlich einen Festbetrag von 110.000 DM zur
Mitfinanzierung der Personalkosten zur Verfügung stellt. Dieser
Finanzierungsanteil des Landkreises hat sich wie folgt entwickelt:
ab 01.01.1999 55.000
€ (110.000 DM),
ab 01.01.2004 25.000
€,
ab 01.01.2009 Aufnahme
neuer Verhandlungen.
Am 25.05.2009 hat die Kreisfinanzverwaltung erstmals ein
Gespräch mit dem BRK Geschäftsführer
und dem Schatzmeister geführt. Ohne weitere Abstimmung mit der
Kreisfinanzverwaltung hat der Werkleiter des AWP dem BRK
Kreisverband Pfaffenhofen mit Schreiben vom 28.07.2009 mitgeteilt, dass
aufgrund eines Beschlusses des Werkausschusses vom 19.11.2008 der Betrieb der
Hausratsammelstelle auszuschreiben sei. Dabei wurde nicht beachtet, dass es
nach wie vor zwischen dem Landkreis und dem BRK
Kreisverband Pfaffenhofen eine nicht gekündigte Vereinbarung gibt, welche zumindest
noch wegen Verstreichung der Kündigungsfrist bis zum 31.12.2010 Gültigkeit hat.
Ausgangspunkt für den Abschluss dieser Vereinbarung war, dass mit der
Hausratsammelstelle neben den materiellen Gesichtpunkten wie der Verminderung
des Sperrmüllanfalles und der Trennung dieses Abfalles, vor allem auch die
Beschäftigung von geeigneten Sozialhilfeempfängern, Wiedereingliederung
Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsprozess und die kostenlose Bereitstellung
von Haushaltsgegenständen an Sozialhilfeempfänger effizient abgewickelt werden
können.
Unter Berücksichtigung der Aufwendungen und Erträge der
vergangenen Jahre wird deshalb vorgeschlagen, für die Jahre 2009 und 2010
erneut einen Zuschuss des Landkreises in Höhe von jährlich 25.000 € zur
Verfügung zu stellen. Es ist beabsichtigt, dass der Werkausschuss in seiner
Sitzung vom 18.11.2009 einen ähnlich lautenden Beschluss herbeiführen wird.