Sachverhalt/Begründung

 

Mit Beschluss des Kreisausschusses vom 19.03.2007 wurde festgelegt, dass dem BRK Kreisverband Pfaffenhofen für den Betrieb der Hausratsammelstelle in Pfaffenhofen für die Jahre 2007 und 2008 ein Gesamtzuschuss des Landkreises einschl. des AWP in Höhe von 25.000 € jährlich zur Verfügung gestellt wird.

Der Werkausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes Pfaffenhofen hat in seiner Sitzung vom 14.03.2007 ebenfalls einen entsprechenden Beschluss gefasst. Ab dem Haushaltsjahr 2009 wären mit dem BRK neue Verhandlungen aufzunehmen.

 

Grundlage für die Beschlüsse des Kreisausschusses war der Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem BRK Kreisverband und dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm ab 01.01.1999 über den Betrieb der Hausratsammelstelle. Diese Vereinbarung hat der Kreisausschuss mit Beschluss vom 29.09.1999 gebilligt.

In dieser Vereinbarung war u.a. bestimmt, dass der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm jährlich einen Festbetrag von 110.000 DM zur Mitfinanzierung der Personalkosten zur Verfügung stellt. Dieser Finanzierungsanteil des Landkreises hat sich wie folgt entwickelt:

 

ab 01.01.1999             55.000 € (110.000 DM),

ab 01.01.2004             25.000 €,

ab 01.01.2009             Aufnahme neuer Verhandlungen.

 

Am 25.05.2009 hat die Kreisfinanzverwaltung erstmals ein Gespräch mit dem BRK Geschäftsführer und dem Schatzmeister geführt. Ohne weitere Abstimmung mit der Kreisfinanzverwaltung hat der Werkleiter des AWP dem BRK Kreisverband Pfaffenhofen mit Schreiben vom 28.07.2009 mitgeteilt, dass aufgrund eines Beschlusses des Werkausschusses vom 19.11.2008 der Betrieb der Hausratsammelstelle auszuschreiben sei. Dabei wurde nicht beachtet, dass es nach wie vor zwischen dem Landkreis und dem BRK Kreisverband Pfaffenhofen eine nicht gekündigte Vereinbarung gibt, welche zumindest noch wegen Verstreichung der Kündigungsfrist bis zum 31.12.2010 Gültigkeit hat. Ausgangspunkt für den Abschluss dieser Vereinbarung war, dass mit der Hausratsammelstelle neben den materiellen Gesichtpunkten wie der Verminderung des Sperrmüllanfalles und der Trennung dieses Abfalles, vor allem auch die Beschäftigung von geeigneten Sozialhilfeempfängern, Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsprozess und die kostenlose Bereitstellung von Haushaltsgegenständen an Sozialhilfeempfänger effizient abgewickelt werden können.

 

Unter Berücksichtigung der Aufwendungen und Erträge der vergangenen Jahre wird deshalb vorgeschlagen, für die Jahre 2009 und 2010 erneut einen Zuschuss des Landkreises in Höhe von jährlich 25.000 € zur Verfügung zu stellen. Es ist beabsichtigt, dass der Werkausschuss in seiner Sitzung vom 18.11.2009 einen ähnlich lautenden Beschluss herbeiführen wird.

 


Beschluss:

 

Dem BRK Kreisverband Pfaffenhofen wird für den Betrieb der Hausratsammelstelle für die Jahre 2009 und 2010 ein Zuschuss des Landkreises in Höhe von insgesamt 25.000 € jährlich zur Verfügung gestellt.

 


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12          

Nein-Stimmen:                              0