Sachverhalt/Begründung

 

Bei der Neufassung der Richtlinien des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm über die Gewährung von freiwilligen Leistungen zum 01.01.1997 wurde beschlossen, dass die Förderung der Errichtung von Feuerwehrgerätehäusern mit Ablauf des Haushaltsjahres 1996 ausläuft.

 

Lediglich der Neubau der Feuerwehrgerätehäuser im Markt Manching, im Markt Reichertshofen (Ortsteil Langenbruck) sowie in der Gemeinde Schweitenkirchen sollte noch mit dem üblichen Kreiszuschuss gefördert werden.

 

Die Maßnahmen im Markt Manching und in Schweitenkirchen sind bereits abgeschlossen und wurden mit jeweiligen Kreiszuschüssen gefördert. Das Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Langenbruck des Marktes Reichertshofen wurde vor wenigen Monaten eingeweiht und ist fertiggestellt.

 

Mit Zuwendungsbescheid der Regierung von Oberbayern vom 17.08.2009 wurde für die o.g. Maßnahme ein Staatszuschuss von insgesamt 120.000 € zur Verfügung gestellt. Nach den damaligen Zuschussrichtlinien des Landkreises wird ein Kreiszuschuss in Höhe von 10 % aus dem gewährten Staatszuschuss, somit 12.000 €, gewährt.

 

Es wird vorgeschlagen, einen Zuschuss in dieser Höhe zur Verfügung zu stellen.

 


Beschluss:

 

Für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Langenbruck des Marktes Reichertshofen wird ein Kreiszuschuss in Höhe von 12.000 € (10% des Staatszuschusses von 120.000 €) zur Verfügung gestellt.

Die Auszahlung erfolgt nach Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.

 


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12          

Nein-Stimmen:                              0