Sachverhalt/Begründung

 

Beim Neubau eines Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße PAF 9

von Geisenhausen nach Geroldshausen handelt es sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme des Landkreises Pfaffenhofen, der Gemeinde Schweitenkirchen und dem Markt Wolnzach.

Der Anteil der Gemeinde Schweitenkirchen umfasst den Ausbau des Feldweges von der Kreisstraße PAF 9 zur Moosmühle.

 

Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben.

 

15 Firmen bewarben sich um die Ausschreibungsunterlagen. Zur Submission am 25.08.2009 lagen 8 Angebote vor und wurden vom Ingenieurbüro Wipfler PLAN, Pfaffenhofen mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

                                                                             

                                                                  Gesamt                 Anteil Lkr               Anteil Gde

                                                                                                                             Schweitenkirchen

1. Fa. Schelle, Pfaffenhofen                      370.882,52 €       326.214,75 €         44.667,77 €

2. Fa. FiMa Bau, Langenmosen                418.341,52 €       368.741,14 €         49.600,39 €

3. Fa. RDN, Menzenbach                          556.852,81 €       388.213,51 €         51.838,95 €

4. Fa. Pritsch, Herrngiersdorf                    440.974,03 €       389.448,69 €          51525,33 €

5. Fa. Wadle Bau, Landshut                     441.391,54 €

6. Fa. BGS, Ingolstadt                               445.682,55 €

7. Fa. Schulz, Neuburg                             466.728,12 €

8. Fa. Seizmeier, Mitterscheyern              588.850,55 €

 

Die Prüfung und Wertung wurde gemäß RA-StB (Richtlinie für das Behandeln der Bewerbungen und Angebote für Bauleistungen im Straßen – und Brückenbau) durchgeführt.

 

Von der Tiefbauverwaltung wird vorgeschlagen, der Firma Fa. Schelle, Pfaffenhofen den Auftrag für die Maßnahme „Neubau eines Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße PAF 9 von Geisenhausen nach Geroldshausen“ in Höhe von 370.882,52 € zu erteilen.

 

Die Baumaßnahme erfordert eine Eilentscheidung, da mit den Arbeiten umgehend begonnen werden soll.

 

 


 

Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt von der Eilentscheidung Kenntnis.


 

Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt von der Eilentscheidung Kenntnis.