Sachverhalt/Begründung

 

Der Jugendhilfeausschuss hat vor ca. zehn Jahren das Konzept zur Suchtprävention im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm beschlossen. Nach diesem Konzept gehört die Suchtprävention weitgehend zum Aufgabengebiet des Kreisjugendpflegers. Die Suchtberatungsstelle von Prop e. V. übernimmt punktuell auf Anfrage Präventionsveranstaltungen wie beispielsweise Workshops, Vorträge und Informationsabende. Dafür wurde vor Jahren mit  Prop e. V. auch eine Finanzierung vereinbart.

 

Seit Ende 2007 hat Prop e. V. in Absprache mit verschiedenen Einrichtungen im Bereich der Jugendpflege das Modellprojekt einer Online-Beratung ins Leben gerufen. Diese wird seither durch die Mitarbeiter der Suchtberatungsstelle Pfaffenhofen (Prop e. V.) jeweils von Montag bis Freitag betrieben. Aufgrund ungünstiger Vorerfahrungen mit einem eigenen Betriebssystem findet die Online-Beratung auf der Plattform des lokalen Netzwerkes „Pafnet“ statt. Das Pafnet besteht seit 2003 und erlebt eine sehr weitreichende Nutzung als Informations- und Kommunikationsmedium im Landkreis. Mit der Möglichkeit nahezu anonym mittels eines sogenannten Nick-Names und elektronisch Rat, Hilfe und Orientierung zu suchen wird eine hohes Maß an niedrigschwelliger Zugangsmöglichkeit für die jugendliche Zielgruppe erreicht. Laut Schilderung von Prop e. V. lies sich dies einerseits in der Offenheit erkennen, mit der Probleme geschildert werden. Andererseits wird eine Zielgruppe erreicht, die sonst kaum einen Termin zu einem persönlichen Gespräch  in der Räumen der Suchtberatungsstelle oder anderswo wahrnehmen würde. Bei einem ausgesprochen geringem Anteil unseriöser Anfragen zeigen an die 2000 beantworteten E-Mails in einem Zeitraum von 1 ½ Jahren den hohen Wirkungsgrad des Angebots. Laut den Schilderungen der Berater ist hierbei festzustellen, dass die distanziert und anonymisierte Online-Beratung ein erster Schritt zur Kontaktaufnahme mit dem professionellen Hilfesystem sein kann. Je nach Wunsch und Bedarf der Jugendlichen schließen sich hieran ein erster telefonischer oder später auch ein persönlicher Kontakt mit der Beratungsstelle an. Nach den Berechnungen von Prop e. V. entstehen für dieses Angebot Personalkosten und Sachkosten in einem Größenumfang von ca. 11.500 bis 12.250 € pro Jahr. Die Finanzierung erfolgte im vergangenen Jahr über Eigenmittel, Bußgeldzuweisungen und Spenden. Derzeit wird nach einer dauerhaften Finanzierungsmöglichkeit gesucht.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Online-Beratung durch eine Einmalunterstützung in Höhe von 3.200 € zu bezuschussen. Die Online-Beratung ist zeitgemäß und wird auch entsprechend nachgefragt. Des Weiteren können sonstige Präventionsveranstaltungen von Prop e. V. entsprechend der bisherigen Regelung bis zu einer Jahresobergrenze von 1.600 € gefördert werden. Am Beginn des Jahres 2010 ist von Prop e. V. ein aussagekräftiger Verwendungsnachweis mit Jahresbericht vorzulegen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen wird dann über die weitere Förderung dieses Angebots entschieden.

 

Aufgrund der sonstigen Aufgaben kann das Angebot der Online-Beratung von Seiten des Kreisjugendamtes nicht durchgeführt werden.

 

Herr Kotulla findet das Angebot sehr gut. Er regt an, das Angebot künftig unter „Suchtberatung“ und nicht wie bisher unter „Jugend- und Suchtberatung“ ins „Pafnet“ zu stellen.

 

Herr Payer wird dieser Anregung nachgehen.


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die von der Verwaltung vorgelegte Förderung der Online-Beratung von Prop e. V. sowie die beschriebene Einzelförderung der Präventionsveranstaltungen bis zur genannten Jahresobergrenze von 1.600 €.


Anwesend:                                     9

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                  9          

Nein-Stimmen:                              0