Sachverhalt/Begründung

 

Der Bereich Tagesbetreuung für Kinder ist durch verschiedene Gesetze im letzten Jahr erheblich verändert worden. Es waren dies:

Das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) vom 27.12.2004.

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) vom 08.09.2005.

Das Bayerische Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG) vom 29.06.2005.

Das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG) vom 10.12.2008.

 

Durch diese Gesetze wurden die Grundsätze der Förderung, die Förderung in Kindertagespflege und auch die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen und Kindertagespflege neu geregelt. Die Betreuung in Kindertagespflege ist nun auf die gleiche Ebene gestellt wie die Betreuung in Kindertageseinrichtungen. Auch die Finanzierung wurde neu geregelt. Neben der Erstattung angemessener Kosten, die der Tagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen, wurde der sogenannte Qualifizierungszuschlag festgelegt. Außerdem sind die Aufwendungen für die Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung der Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespflegeperson und soweit erforderlich zur Krankenversicherung festgelegt worden. Die Empfehlungen der Spitzenverbände wurden nun zum Stand 01.01.2009 fortgeschrieben. Diese fortgeschriebenen Empfehlungen sollen für die Zeit ab 01.01.2009 angewendet werden.

 

Herr Payer erläutert, dass der gravierende Unterschied in der Änderung der Höhe der Vergütung für Tagesmütter liegt. Diese wurde von 2,12 € pro Stunde auf 2,76 € pro Stunde angehoben. Außerdem ist nun die Diskussion und Unsicherheit um die steuerliche Behandlung der Vergütung beendet. Bis zum 31.12.2008 wird der Aufwendungsersatz für die Tagesmütter als nicht steuerpflichtig behandelt. Ab 01.01.2009 bleibt die Vergütung bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei. Das übersteigende Einkommen ist als steuerpflichtig zu behandeln.


Beschluss:

 

Für den Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm sind ab 01.01.2009 die Richtlinien des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Städtetags für die Tagespflege nach dem SGB VIII in der der Beschlussvorlage beiliegenden Ausführung anzuwenden.


Anwesend:                                     9

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                  9          

Nein-Stimmen:                              0