Sachverhalt/Begründung

 

Mit Beschluss des Kreisausschusses vom 30.06.2008 wurde mit dem Caritas-Zentrum Pfaffenhofen ein Grundlagenvertrag über die Nachmittagsbetreuung am Schyren-Gymnasium Pfaffenhofen geschlossen. Die Betreuungszeit umfasst vier Tage zu je 4 Stunden (Montag – Donnerstag von 12.30 Uhr – 16.30 Uhr). Der vom Sachaufwandsträger zu leistende jährliche Finanzierungsanteil beträgt bisher 753,80 € pro Schüler und Schuljahr. In gleicher Höhe beteiligt sich der Freistaat Bayern an den Kosten und von den Eltern wird ein Finanzierungsanteil in Höhe von mind. 20 % einbehalten.

 

Die Bayer. Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände in Bayern haben beim Bildungsgipfel am 11.02.2009 nunmehr grundlegende Vereinbarungen zum weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Offenen Ganztagsschulen getroffen und dabei wesentliche Veränderungen bei der Organisation und Finanzierung beschlossen. Mit Schreiben des Bayer. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 18.05.2009 wurden die Schulleitungen kurzfristig darüber in Kenntnis gesetzt, dass bereits zum Schuljahr 2009/2010 diese Modifikationen in Kraft treten.

 

Künftig übernimmt der Freistaat Bayern die Verantwortung und Trägerschaft für die gebundene und offene Form der Ganztagsschule als schulische Veranstaltung an staatl. Schulen und stellt eine angemessene Ausstattung an Planstellen und Mitteln für Lehrkräfte und sonstiges Personal sicher. Die Angebote der Mittagsbetreuung werden in der bisherigen Form beibehalten.

 

Dies bedeutet konkret für den Landkreis, dass der mit dem Caritas-Zentrum Pfaffenhofen geschlossene Grundlagenvertrag zum Ende des Schuljahres 2008/2009 gekündigt werden muss. In Zukunft entscheiden die Schulleitungen im Benehmen mit dem Sachaufwandsträger innerhalb der staatl. Rahmenbedingungen eigenverantwortlich über die Ausgestaltung der Bildungs- und Betreuungsangebote am Nachmittag. Die bisherigen freien gemeinnützigen Träger werden als Kooperationspartner des Freistaates Bayern und der jeweiligen Schulleitung, die künftig die Gesamtverantwortung für die Ganztagsschule als schulische Veranstaltung trägt, herangezogen.

 

Zur Finanzierung erhalten die weiterführenden Schulen (Real- und Wirtschaftsschule, Gymnasium), basierend auf den jeweiligen Gegenwert der Lehrerwochenstunden, ein Budget in Höhe von 23.000 € für die Betreuung einer Gruppe in der Offenen Ganztagsschule. Dieses Budget steht für den Abschluss von Kooperations- und Einzelarbeitsverträgen sowie sonstigen Beschäftigungsverhältnissen zur Verfügung. Die Bewirtschaftung der Mittel obliegt der zuständigen Regierung.

 

Auf dem Bildungsgipfel am 11.02.2009 wurde ferner beschlossen, dass die Kommunen als Sachaufwandsträger den zusätzlichen Sachaufwand für die Ganztagsschule übernehmen und sich darüber hinaus an den staatlichen Schulen, welche in ihrer Sachaufwandsträgerschaft stehen, auch am Personalaufwand mit einem pauschalen Zuschuss in Höhe von 5.000 € je Ganztagsgruppe und Schuljahr beteiligen. Die bisherige anteilige Mitfinanzierung von Freistaat und Kommune zu je 753,80 € je Platz und Schuljahr entfällt künftig.

 

Nach Erhebung der Anzahl an Ganztagesgruppen in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 durch die zuständigen Schulleitungen muss der Sachaufwandsträger den Antrag auf Genehmigung der Offenen Ganztagsschule über die Ministerialbeauftragten-Dienststelle bei der Regierung von Oberbayern für das Schuljahr 2009/2010 bis zum 03. Juli 2009 einreichen. Mit der Antragstellung erklärt der Sachaufwandsträger seine Bereitschaft zur Mitfinanzierung für die genannte Anzahl von Gruppen im kommenden Schuljahr. Der kommunale Eigenbeitrag von je 5.000 € bemisst sich nach der Zahl der gemeldeten und genehmigten Gruppen und wird von der Regierung von Oberbayern erhoben. Die Eltern tragen künftig lediglich die Kosten für das Mittagessen.

 

Das Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus sieht weitere Ausbauziele in der Legislaturperiode 2008 bis 2013 vor. U.a. soll der Aufbau eines gebundenen Ganztagszuges an jeder der 356 Realschulen und an jedem der 407 Gymnasien in den Jahrgangsstufen 5 und 6 schrittweise begonnen werden.


Der Kreisausschuss hat die Information zur Kenntnis genommen.

 


 

Der Kreisausschuss hat die Information zur Kenntnis genommen.