Sitzung: 22.06.2009 Kreisausschuss
Vorlage: 2009/0814
Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 29.10.1975 die
Satzung über die Benutzung des Bade- und Erholungsgeländes Feilenmoos erlassen.
Seitdem ist die Satzung ohne Änderung in Kraft und hat sich im Laufe der
Jahrzehnte bewährt.
Vor allem die zahlreichen Anfragen auf private Nutzung des landkreiseigenen Erholungsgebietes konnten unter Zugrundelegung des Satzungstextes abgewehrt werden.
Im § 2 dieser Benutzungssatzung ist geregelt, wer zur Benutzung des Bade- und Erholungsgeländes berechtigt ist. Dabei sind verschiedene Personenbereiche von der Nutzung ausgeschlossen.
Aufgrund des Bayer. Gesetzes zur Gleichstellung,
Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayer. Behinderten- und
Gleichstellungsgesetz gleichstellungsgesetz vom 09.07.2003), welches
zum 01.08.2003 in Kraft getreten ist, besteht für den Landkreis die Notwendigkeit,
die Benutzungssatzung in denin § 2 der
entsprechenden Gesetzeslage anzupassen.
Es wird deshalb für den § 2 folgende Formulierung
vorgeschlagen:
„Zur Benutzung des Erholungsgeländes
und seiner Einrichtung ist grundsätzlich jedermann zugelassen. Personen mit
ansteckenden Krankheiten, Betrunkene und Personen, die unter
Einfluss berauschender Mittel stehen, sind von der Benutzung ausgeschlossen.
Kindern
unter 6 Jahren ist der Besuch nur in Begleitung von Personen über 16 Jahrenvolljährigen
Personen gestattet.“
Aus Vereinfachungsgründen wird vorgeschlagen, die gesamte
Satzung neu zu fassen. Der beiliegende Satzungstext ist Bestandteil des
Beschlusses.nd
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem
Kreistag zu beschließen:
Die Satzung über die
Benutzung des Bade- und Erholungsgeländes Feilenmoos wird dem Bayer. Gesetz zur
Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayer.
Behindertengleichstellungsgesetz) angepasst und neu gefasst.
Der beiliegende Satzungstext ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Herr Erl kommt um 14:32 Uhr zur Sitzung.
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem
Kreistag zu beschließen:
Die Satzung über die
Benutzung des Bade- und Erholungsgeländes Feilenmoos wird dem Bayer. Gesetz zur
Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayer.
Behindertengleichstellungsgesetz) angepasst und neu gefasst.
Der beiliegende Satzungstext ist Bestandteil dieses Beschlusses.