Sachverhalt/Begründung

 

In der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt, VGI am 10.12.2024 wurde die Änderung der Verbandssatzung vorbehaltlich einer etwaig erforderlichen Zustimmung der Verbandsmitglieder beschlossen.

 

Die Satzung vom 22.03.2023 wird in § 16 in seinen Absätzen 1 und 6 wie folgt angepasst bzw. ergänzt:

 

 

§ 16 Dienstkräfte des Zweckverbandes

 

(1) Der Zweckverband kann Dienstherr von Beamten sein und Arbeitnehmer beschäftigen.

 

 

(6) Der Zweckverband wird Mitglied des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern und des Bayerischen Versorgungsverbandes.

 

 

§ 19 Deckung des Finanzbedarfs:

 

Im § 19 Abs. 3 der Zweckverbandssatzung wird der Umlagemaßstab für die Betriebskostenumlage festgelegt.

 

Es wurde vorgeschlagen, dass der Umlagemaßstab der allgemeinen Aufwandsumlage für die Verteilung der Umlage auf die Verbandsmitglieder zu 50 % die Einwohnerzahl zum Ende des vorvorhergehenden Haushaltsjahres und zu 50 % die Nutzwagenkilometer des vorhergehenden Haushaltsjahres der eigen- und gemeinwirtschaftlichen Verkehre im Gebiet des jeweiligen Verbandsmitgliedes umfasst.

 

§ 19 Abs. 3 lautet daher künftig:

 

(3) Im Übrigen erhebt der Zweckverband zur Finanzierung seiner Aufgaben, soweit diese nicht durch Einnahmen/Sonderumlagen gedeckt sind, von den Verbandsmitgliedern eine allgemeine Aufwandsumlage für Betriebskosten und Investitionsausgaben, die auch den der VGI AöR zu erstattenden Eigenaufwand umfasst. Umlagemaßstab für die Verteilung der Umlage auf die Verbandsmitglieder sind zu 50 % die Einwohnerzahl zum Ende des vorvorhergehenden Haushaltsjahres und zu 50 % die Nutzwagenkilometer des vorhergehenden Haushaltsjahres der eigenwirtschaftlichen und gemeinwirtschaftlichen Verkehre im Gebiet des jeweiligen Verbandsmitglieds.

 

Diese Änderung resultiert aus der Neuregelung der ÖPNV-Finanzierung im Freistaat Bayern, in welcher ebenfalls auf Nutzwagenkilometer abgestellt wird. Parallel wird auch in der Einnahmeaufteilungsrichtlinie für die Verteilung der Fahrscheinerlöse in der Zone 100 auf einen Nutzwagenkilometerschlüssel umgestellt.

 

Für das Haushaltsjahr 2025 sind für die Umlageermittlung demnach die statistischen Grundlagendaten des Jahres 2023 sowie die Nutzwagenkilometer aus dem HABY-Portal des Freistaates Bayern des Jahres 2024 maßgeblich.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

Der Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt, VGI gemäß dem Sachvortrag wird zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

Der Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt, VGI gemäß dem Sachvortrag wird zugestimmt.

 


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                13                    

Nein-Stimmen:                              0