Sitzung: 25.11.2024 Kreisausschuss
Vorlage: 2024/4694
Sachverhalt/Begründung
I.
Ausgangslage
Seit 2013 informiert, berät und unterstützt das Caritas-Zentrum Pfaffenhofen mit seiner „Fachstelle für pflegende Angehörige" Senioren und pflegende Angehörige im gesamten Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm. Ein besonders großer Bedarf besteht bei den meisten zu Pflegenden und ihren Angehörigen in konkreten Unterstützungs- und Entlastungsangeboten für den Alltag in der eigenen Häuslichkeit. Die Caritas Pfaffenhofen engagiert sich in diesem Bereich verstärkt seit Anfang 2019, indem sie entsprechende Helferinnen und Helfer gewinnt, schult und an Interessierte vermittelt.
II. Finanzierung
Alle Angebote in diesem Bereich sind vom Zentrum Bayern Familie und Soziales anerkannt
(§§ 45a, 45c SGB XI) und erhalten von dort eine finanzielle Förderung auf Grund der staatlichen Förderrichtlinie „Bayerisches Netzwerk Pflege“.
Trotz der staatlichen Förderung fällt für diese Beratungsstelle ein jährliches Defizit an, weshalb der Landkreis einen Zuschuss für die Jahre 2021 bis 2023 mit jährlich 10.000 Euro beschlossen hat (Beschluss des Kreisausschusses vom 19.04.2021).
III. Förderantrag
Die bisherige Förderung von jährlich 10.000 Euro basierte auf der Förderung durch das Landesamt für Pflege, die sich mittlerweile deutlich erhöht hat. Für 2024 wird eine Fördersumme von rund 20.000 Euro erwartet.
Dementsprechend beantragt das Caritaszentrum Pfaffenhofen nunmehr eine analoge Erhöhung der Förderung seitens des Landkreises auf eine Zuwendung in Höhe von jährlich 20.000 Euro für die Jahre 2024 und 2025.
Angesichts der Haushaltslage sowie der Tatsache, dass es sich hierbei um freiwillige Leistungen handelt, ist der Antrag kritisch zu beurteilen.
Zwar geht der Freistaat Bayern in der Präambel seiner Richtlinie für die Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“ davon aus, dass sich die Landkreise, kreisfreien Städte und Bezirke ebenfalls mit freiwilligen Zuwendungen beteiligen. Eine konkrete Höhe für die Zuwendung oder gar eine Verknüpfung mit der Höhe der Förderung durch das Landesamt für Pflege ist nicht ersichtlich.
Darüber hinaus ist Voraussetzung für die Förderung der Fachstelle für pflegende Angehörige, dass ein Zuschussantrag an die zuständigen Kommunen gestellt wurde (vgl. Ziffer 2.4. Fördervoraussetzungen der Richtlinie für die Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“). Aus dem Wortlaut geht hervor, dass es für die Gewährung der Förderung durch das Bayerische Landesamt für Pflege ausreicht, wenn ein Zuschussantrag an die Kommune gestellt wurde. Auf die Gewährung eines Zuschusses generell oder auf die Gewährung eines Zuschusses in einer bestimmten Höhe soll es damit gerade nicht ankommen.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Antrag auf Erhöhung der Förderung wird abgelehnt.
2.
Der
Kreisausschuss stimmt der finanziellen Förderung der Fachstelle „Pflegende
Angehörige und Unterstützungsangebote im Alltag“ im Caritaszentrum Pfaffenhofen
in Höhe von 10.000,- € pro Jahr für die Jahre 2024 und 2025 zu.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Antrag auf Erhöhung der Förderung wird abgelehnt.
2.
Der
Kreisausschuss stimmt der finanziellen Förderung der Fachstelle „Pflegende
Angehörige und Unterstützungsangebote im Alltag“ im Caritaszentrum Pfaffenhofen
in Höhe von 10.000,- € pro Jahr für die Jahre 2024 und 2025 zu.
Beschluss:
1.
Der
Antrag auf Erhöhung der Förderung wird abgelehnt.
2.
Der
Kreisausschuss stimmt der finanziellen Förderung der Fachstelle „Pflegende
Angehörige und Unterstützungsangebote im Alltag“ im Caritaszentrum Pfaffenhofen
in Höhe von 10.000,- € für das Jahr 2024 und 5.000,- € für das Jahr 2025 zu. Ab
dem Jahr 2026 wird die Fachstelle nicht mehr finanziell gefördert.
Anwesend: 10
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 1