Sitzung: 25.11.2024 Kreisausschuss
Vorlage: 2024/4691
Sachverhalt/Begründung
Nach der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung hat der Kreistag diese bis zum 30.06. des übernächsten Jahres festzustellen und auch über die Entlastung zu beschließen.
Im Rahmen der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 22.10.2024 wurde die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 vorgenommen. Dabei wurde der Bericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes zu Grunde gelegt. Weitere Prüfungshandlungen, insbesondere Einzelprüfungen, wurden nicht vorgenommen. Der Feststellung und der Entlastung durch den Kreistag steht somit nichts entgegen.
Es wird deshalb vorgeschlagen, die Feststellung und Entlastung der örtlich geprüften Jahresrechnung 2023 durch den Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO vorzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
a) Feststellung
der Jahresrechnung 2023:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2023 stellt
der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO diese in Solleinnahmen und in den
Sollausgaben mit jeweils 176.673.569,57 € fest.
b) Entlastung
der Jahresrechnung 2023:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2023 erteilt
der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung.
Herr Franken kommt um 15:30 Uhr wieder zur Sitzung.
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
a) Feststellung
der Jahresrechnung 2023:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2023 stellt
der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO diese in Solleinnahmen und in den
Sollausgaben mit jeweils 176.673.569,57 € fest.
Anwesend: 10
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
b) Entlastung
der Jahresrechnung 2023:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2023 erteilt
der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung.
Anwesend: 10
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Herr Landrat Gürtner nimmt an der Abstimmung nicht teil.