Sachverhalt/Begründung

 

Zum 01.09.2024 wurde der Naturschutzbeirat für die nächsten 5 Jahre neu einberufen.

Dieser trat erstmals am 26.09.2024 zu einer Sitzung zusammen.

Im Rahmen der Aufstellung der Geschäftsordnung wurde festgestellt, dass sich die Entschädigung an der Entschädigung des Jagdbeirates orientieren soll.

In der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte, sonstiger Kreisbürger und besonderer Ehrenämter soll daher der entsprechende Passus aufgenommen werden.

 

Die Naturschutzbeiratsmitglieder könnten in §5 Abs. 1. Nr. 8 wie folgt mit aufgenommen werden.

 

8. die Jagd- und Naturschutzbeiratsmitglieder 70,00 € anlässlich der Teilnahme an der Sitzung des Jagd- bzw. Naturschutzbeirates sowie Reisekosten nach dem Bayerischen Reisekostengesetz (§ 31 AVBayJG)

 

Um die Regelung bereits im Jahr 2024 für die erste Sitzung mit umsetzen zu können, soll die Änderung der Entschädigungssatzung rückwirkend zum 01.09.2024 erfolgen.

 

Aus Gründen der Übersichtlichkeit erfolgt die vorgenannte Änderung im Rahmen einer Neufassung der Satzung.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte, sonstiger Kreisbürger und besonderer Ehrenämter in der vorgelegten Fassung zu ändern. Die Neufassung der Satzung tritt rückwirkend zum 01.09.2024 in Kraft.

 

 


Herr Franken verlässt die Sitzung vorübergehend um 15:25 Uhr.

 

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte, sonstiger Kreisbürger und besonderer Ehrenämter in der vorgelegten Fassung zu ändern. Die Neufassung der Satzung tritt rückwirkend zum 01.09.2024 in Kraft.

 


Anwesend:                                     9

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                  9                    

Nein-Stimmen:                              0