Sachverhalt/Begründung

In der Verbandsversammlung vom 20.03.2024 wurde die Änderung des § 16 der Verbandssatzung beschlossen.

Bei der überörtlichen Prüfung des Zweckverbandes durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurde empfohlen die Satzung hinsichtlich der anzuwendenden kommunalen Haushaltsverordnung zu ergänzen.

Dem § 16 wird nachfolgender Satz 2 neu angefügt:

„Für die Haushaltswirtschaft des Zweckverbandes wird die KommHV-Kameralistik angewandt.“

Der Änderung des § 16 der Zweckverbandssatzung soll die Zustimmung erteilt werden.


Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

Der Änderung des § 16 der Verbandssatzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Region Ingolstadt gemäß des Sachvortrags wird zugestimmt.


Beschluss:

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

Der Änderung des § 16 der Verbandssatzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Region Ingolstadt gemäß des Sachvortrags wird zugestimmt.


Anwesend:                                   40

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                40                    

Nein-Stimmen:                              0