Sitzung: 15.07.2024 Kreistag
Vorlage: 2024/4587
Sachverhalt/Begründung
Der Landtag des Freistaates Bayern hat am 24.07.2023 ein
Gesetz zur Änderung des
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften beschlossen. Darin wird in § 4 die Änderung der Landkreisordnung in bestimmten Punkten festgelegt.
Die Änderungen traten zum 01.01.2024 in Kraft.
Dies hat zur Folge, dass auch die Geschäftsordnung des Kreistags in Pfaffenhofen in einigen Punkten der Anpassung bedarf. Weiter wurde dieser Anlass genutzt um einzelne weitere Angleichungen der Geschäftsordnung vorzunehmen (vgl. nachfolgende Ziffern 1, 2, 4 und 11).
Folgende Änderungen sollen vorgenommen werden:
- In der Inhaltsübersicht
wird die Bezeichnung des § 51 geändert von „In Kraft treten“ in
„Inkrafttreten“.“
- In § 2 Abs. 1 Nr. 5, 1.
Halbsatz wird die Angabe „76 Abs. 2 LKrO“ wegen Doppelnennung gestrichen.
- In § 10 Abs. 3 Satz 2 wird
die Angabe „(Art. 25 Satz 3 LKrO)“ gestrichen. Nachfolgender Satz 3 wird
neu angefügt: „In diesem Fall hat die Sitzung unverzüglich, spätestens
jedoch am 14. Tag nach Eingang des Verlangens, stattzufinden (Art. 25 Satz
2 und 3 LKrO).“
- In § 15 Abs. 2 Satz 2 wird
die Angabe „…durch DE-Mail oder“ gestrichen; in Abs. 3 wird Satz 3
ersatzlos gestrichen. (Erläuterung: De-Mail steht als Versandmöglichkeit
im Landratsamt nicht mehr zur Verfügung).
- In § 23 Abs. 2 Satz 6 wird
das Wort „Bewerbern“ durch „Personen“ ersetzt.
- In § 26 Abs. 4 wird das
Wort „Protokollführer“ ersetzt durch „Schriftführer“; dem Satz 1 wird neu
hinzugefügt: „… und vom Kreistag zu genehmigen“.
- § 27 Satz 2 erhält
folgende Fassung: „Sie können beim Landrat die Erteilung von
unentgeltlichen Kopien der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen
verlangen (Art. 48 Abs. 3 LKrO).“
- § 27 wird um folgenden
Satz 5 ergänzt: „Zudem besteht für die Kreisräte auch die Möglichkeit der
Einsichtnahme des nichtöffentlichen Teils der Niederschrift nach
vorheriger Absprache mit dem Vorzimmer des Landrats.“
- In § 28 Satz 1 wird die
Angabe „(Art. 48 Abs. 2 Satz 2 LKrO)“ gestrichen; neue Sätze 2 und 3
werden eingefügt: „Sie können sich hiervon Kopien erteilen lassen (Art. 48
Abs. 3 Satz 2 LKrO). Für die Fertigung der Kopien erhebt der Landkreis
Kosten nach Maßgabe des Kostengesetzes (Art. 48 Abs. 3 Satz 3 LKrO).“
Der bisherige Satz 2 wird zum Satz 4.
- In § 32 Satz 2 wird die
Angabe „(Art. 28 LKrO)“ gestrichen; neuer Satz 3 wird angefügt: „In diesem
Fall hat die Sitzung unverzüglich, spätestens jedoch am 14. Tag nach
Eingang des Verlangens, stattzufinden (Art. 28 LKrO).“
- Die Überschrift des § 51
wird geändert von „In Kraft treten“ zu „Inkrafttreten“
Die vorgenannten Änderungen können auch den beigefügten Anlagen entnommen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Kreisausschusses:
Der Änderung der Geschäftsordnung gemäß des Sachvortrags bzw. der beigefügten Anlagen wird zugestimmt.
Herr Aichele und Herr Flössler
verlassen die Sitzung vorübergehend um 17:55 Uhr.
Herr
Nerb verlässt die Sitzung um 17:55 Uhr.
Beschluss:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Kreisausschusses:
Der Änderung der Geschäftsordnung gemäß des Sachvortrags bzw. der beigefügten Anlagen wird zugestimmt.
Anwesend: 40
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 39
Nein-Stimmen: 1
Gegenstimme: Alois Federl