Sachverhalt/Begründung

 

Der Landtag des Freistaates Bayern hat am 24.07.2023 ein Gesetz zur Änderung des

Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften beschlossen. Darin wird in § 4 die Änderung der Landkreisordnung in bestimmten Punkten festgelegt.

Die Änderungen traten zum 01.01.2024 in Kraft.

 

Dies hat zur Folge, dass auch die Geschäftsordnung des Kreistags in Pfaffenhofen in einigen Punkten der Anpassung bedarf. Weiter wurde dieser Anlass genutzt um einzelne weitere Angleichungen der Geschäftsordnung vorzunehmen (vgl. nachfolgende Ziffern 1, 2, 4 und 11).

 

Folgende Änderungen sollen vorgenommen werden:

  1. In der Inhaltsübersicht wird die Bezeichnung des § 51 geändert von „In Kraft treten“ in „Inkrafttreten“.“
  2. In § 2 Abs. 1 Nr. 5, 1. Halbsatz wird die Angabe „76 Abs. 2 LKrO“ wegen Doppelnennung gestrichen.
  3. In § 10 Abs. 3 Satz 2 wird die Angabe „(Art. 25 Satz 3 LKrO)“ gestrichen. Nachfolgender Satz 3 wird neu angefügt: „In diesem Fall hat die Sitzung unverzüglich, spätestens jedoch am 14. Tag nach Eingang des Verlangens, stattzufinden (Art. 25 Satz 2 und 3 LKrO).“
  4. In § 15 Abs. 2 Satz 2 wird die Angabe „…durch DE-Mail oder“ gestrichen; in Abs. 3 wird Satz 3 ersatzlos gestrichen. (Erläuterung: De-Mail steht als Versandmöglichkeit im Landratsamt nicht mehr zur Verfügung).
  5. In § 23 Abs. 2 Satz 6 wird das Wort „Bewerbern“ durch „Personen“ ersetzt.
  6. In § 26 Abs. 4 wird das Wort „Protokollführer“ ersetzt durch „Schriftführer“; dem Satz 1 wird neu hinzugefügt: „… und vom Kreistag zu genehmigen“.
  7. § 27 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Sie können beim Landrat die Erteilung von unentgeltlichen Kopien der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen verlangen (Art. 48 Abs. 3 LKrO).“
  8. § 27 wird um folgenden Satz 5 ergänzt: „Zudem besteht für die Kreisräte auch die Möglichkeit der Einsichtnahme des nichtöffentlichen Teils der Niederschrift nach vorheriger Absprache mit dem Vorzimmer des Landrats.“
  9. In § 28 Satz 1 wird die Angabe „(Art. 48 Abs. 2 Satz 2 LKrO)“ gestrichen; neue Sätze 2 und 3 werden eingefügt: „Sie können sich hiervon Kopien erteilen lassen (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 LKrO). Für die Fertigung der Kopien erhebt der Landkreis Kosten nach Maßgabe des Kostengesetzes (Art. 48 Abs. 3 Satz 3 LKrO).“

Der bisherige Satz 2 wird zum Satz 4.

  1. In § 32 Satz 2 wird die Angabe „(Art. 28 LKrO)“ gestrichen; neuer Satz 3 wird angefügt: „In diesem Fall hat die Sitzung unverzüglich, spätestens jedoch am 14. Tag nach Eingang des Verlangens, stattzufinden (Art. 28 LKrO).“
  2. Die Überschrift des § 51 wird geändert von „In Kraft treten“ zu „Inkrafttreten“

 

Die vorgenannten Änderungen können auch den beigefügten Anlagen entnommen werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

Der Änderung der Geschäftsordnung gemäß des Sachvortrags bzw. der beigefügten Anlagen wird zugestimmt.


Herr Aichele und Herr Flössler verlassen die Sitzung vorübergehend um 17:55 Uhr.

Herr Nerb verlässt die Sitzung um 17:55 Uhr.

 

 

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

Der Änderung der Geschäftsordnung gemäß des Sachvortrags bzw. der beigefügten Anlagen wird zugestimmt.


Anwesend:                                   40

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                39                    

Nein-Stimmen:                              1    

 

Gegenstimme: Alois Federl