Sachverhalt/Begründung

 

In Gerolsbach wird die planfestgestellte Baumaßnahme für die Errichtung eines Kreisverkehrs, sowie einer Brücke über den Gerolsbach durchgeführt. Aktuell wird das Brückenbauwerk durch die Firma Schelle & Uhsler Betoninstandhaltung GmbH errichtet. Die Baumaßnahme liegt im vorgesehenen Zeitplan. Der Nachtrag 1 in Höhe von 54.992 € wurde bereits als Top 3.1 in der Sitzung am 06.12.2023 beschlossen. Dabei ging es um die Entsorgung von belastetem Aushubmaterial.

 

Nachtrag 2: Einbauteile gemäß Prüfstatik, Mehrkosten 3.153,69 € netto

 

Im Rahmen der Prüfung der Standsicherheitsnachweise und Konstruktionspläne wurden in Abstimmung zwischen Tragwerksplaner und Prüfstatiker Details der Fugenausbildung und Bewehrungsanschlüsse festgelegt. Für die Detailausbildung sind aus konstruktiven Gründen zusätzliche Fugenbänder sowie Rückbiegeanschlüsse erforderlich.

Zum Zeitpunkt der Ausschreibung waren diese Details noch nicht bekannt.

Es entstehen Mehrkosten in Höhe von 3.153,69 € netto.

 

Nachtrag 3: Zulage Betoneinbau, Mehrkosten 2.361,27 € netto

 

Bei der Planung des Brückenbauwerks über den Gerolsbach musste hinsichtlich Lage und Höhe des Bauwerks Rücksicht auf diverse Zwangspunkte genommen werden. Neben den Anschlusspunkten an den Bestand (Straße, Zufahrten, Wege) musste insbesondere auch der Abflussquerschnitt für den Gerolsbach berücksichtigt werden (siehe auch nachstehender Nachtrag 4). Zur Einhaltung dieser Randbedingungen wurden die Neigungen in Längs- und Querrichtung auf die zulässigen Mindestmaße reduziert. Bei der Herstellung der Brückenplatte in Betonbauweise führt dieser Umstand zu hohen Anforderungen an die Ausführungsgenauigkeit. Beim Betoniervorgang entstehen Durchbiegungen der Tragkonstruktion und Schalhaut, die mit vorheriger Überhöhung ausgeglichen werden müssen.

Aufgrund der erhöhten Anforderungen entstehen Mehrkosten in Höhe von 2.361,27 € netto.

 

 

Nachtrag 4: Ortbetonwinkelwände zur Bach-Einengung, Mehrkosten 14,98 € netto

 

Die bestehende Brücke über den Gerolsbach ist bei Hochwasserereignissen aufgrund eines zu geringen Abflussquerschnittes regelmäßig eingestaut. Bei der Planung der neuen Brücke wurde der Abflussquerschnitt mittels hydraulischer Berechnungen so dimensioniert, dass bei einem 100-jährlichen Abflussereignis kein Einstau entsteht.

Durch einen größeren Abflussquerschnitt können im Hochwasserfall allerdings Schäden bei den Unterliegern entlang des Gerolsbaches auftreten. Deshalb muss der Querschnitt bis zur Durchführung weiterer Hochwasserschutzmaßnahmen in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt auf das Maß der bestehenden Brücke eingeengt werden.

Für diese Einengung war in der Ausschreibung eine Lösung mit Fertigteilen vorgesehen. In Zusammenhang mit dem nachfolgend Beschriebenen Nachtrag 05 wurde die Ausführungsart in Absprache mit der ausführenden Firma zu einer Ortbeton-Bauweise geändert.

Dem Nachtragsangebot in Höhe von 18.217,34 € netto stehen der Entfall der Positionen 02.01.10.12 Winkelstützwände, 02.01.10.13 Zulage Eckelement und 02.01.10.14 Zulage Passelement mit einer Summe von 18.202,36 € netto entgegen.

Es entstehen somit Mehrkosten in Höhe von 14,98 € netto.

 

 

Nachtrag 5: Trag- und Kappengerüst, Mehrkosten 28.810,57 € netto

 

Für die Herstellung des Brückenüberbaus und der Brückenkappen war in der Ausschreibung die temporäre Verrohrung des Gerolsbaches vorgesehen. Im Bereich des verrohrten Bachs war die Aufstellung von Schalungsstützen geplant.

Nach Einbringen der Verrohrung fand ein Ortstermin mit der Umweltbaubegleitung und der Unteren Naturschutzbehörde statt. Dabei wurde festgestellt, dass der Bachlauf für den Wasserabfluss zwar durchgängig ist, die Verrohrung aber für Kleintiere eine zu große Hürde darstellt (insbesondere für Bachkrebse).

In der Konsequenz musste die Verrohrung rückgebaut und ein Traggerüst hergestellt werden. Damit konnte erreicht werden, dass der Bachlauf von jeglichen Eingriffen freigehalten wird und von allen vorhandenen Lebewesen weiterhin, auch während der Bauzeit, frei durchwandert werden kann.

Das Nachtragsangebot beläuft sich auf 79.483,77 € netto. Demgegenüber steht der Entfall der Positionen 02.01.04.01 Stahlrohre liefern und 02.01.04.02 Stahlrohre vorhalten mit einem Betrag von 35.241,80 € netto sowie Massenminderungen bei den Positionen 02.01.03.14 Spundwand herstellen, 02.01.03.15 Spundwand ziehen und 02.01.03.16 Zulage Bohrung mit einer Summe von 15.431,40 € netto.

Die Mehrkosten belaufen sich auf 28.810,57 € netto.

 

Durch die Nachträge 2 - 5 entstehen insgesamt Mehrkosten für die Baumaßnahme in Höhe von 34.340,51 € netto bzw. 40.865,21 € brutto. Dies entspricht ca. 6 % der Auftragssumme des Brückenbaus bzw. 2 % der Auftragssumme der Gesamtmaßnahme.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Nachtragsangebote 2 - 5 über 40.865,21 € brutto an die Firma Schelle & Uhsler Betoninstandhaltung GmbH zu beauftragen.


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Nachtragsangebote 2 - 5 über 40.865,21 € brutto an die Firma Schelle & Uhsler Betoninstandhaltung GmbH zu beauftragen.


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                13                    

Nein-Stimmen:                              0