Sachverhalt/Begründung

 

a) Breitbandentwicklung

 

In Bayern nimmt die Internetnutzung besonders stark zu: Innerhalb eines Jahres wuchs der Anteil der Internetnutzer im Freistaat um 7 % auf 66,8 %.

Etwa zwei Drittel aller Nutzer können mit schnellem Breitbandinternet surfen. Das bedeutet: Ein Drittel geht noch per ISDN, Modem oder sonstigen langsamen Zugängen ins Netz.

Trotz einer insgesamt guten Versorgung Bayerns gibt es Regionen, wie z.B. den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, die noch nicht bzw. nicht flächendeckend über eine ausreichende Breitbandversorgung verfügen.

 

Insbesondere Unternehmen machen ihre Standortentscheidung nicht mehr nur vom Angebot an klassischer Infrastruktur abhängig, sondern auch von der Verfügbarkeit eines schnellen Internetzugangs. Wie Strom-, Wasser- und Straßenanschlüsse wird schnelles und kostengünstiges Internet vorausgesetzt.

 

b) Begleitende Maßnahmen durch das Landratsamt

 

Alle Gemeinden des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm, soweit zwischenzeitlich noch nicht geschehen, sollen Mitglied in der Breitbandinitiative Bayern werden und mittels Fragebögen eine Ist- und Bedarfsanalyse sowohl bei den privaten Haushalten als auch den Gewerbetreibenden vornehmen und die Ergebnisse in das Portal der Breitbandinitiative Bayern einstellen.

 

Das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm hat und wird auch weiterhin diese Aktivitäten der Gemeinden intensiv unterstützen. Die Themen Breitbandversorgung, Breitbandkommunikation und Breitbandförderung waren bereits mehrmals Gegenstand einer Bürgermeisterdienstbesprechung. Die Bürgermeister konnten sich bei Referenten der IHK München und Oberbayern und des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, bei Vertretern von Technologieanbietern sowie Repräsentanten von Planungsbüros aus erster Hand über die neuesten Technologien sowie Fördermöglichkeiten informieren.

 

Für den Landkreis Pfaffenhofen wurde Herr Wolfgang Zwack als Breitbandbeauftragter auf Landkreisebene installiert.

 

c) Breitbandinitiative Bayern

 

Bereits im Jahr 2006 gründeten der Bayerische Gemeindetag, der Bayerische Städtetag, der Bayerische Landkreistag, der Bayerische Industrie- und Handelskammertag und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie die Breitbandinitiative Bayern. Im November 2007 wurden ergänzend zu diesem Aktionsprogramm von der Staatsregierung 19 Mio. Euro Fördergelder für die Breitbandversorgung zur Verfügung gestellt. Neben der Verbesserung der Infrastruktur werden seit 1.7.2008 zusätzlich Planungsarbeiten und Machbarkeitsstudien gefördert. Auf diese Weise können Kommunen eine Breitband-Bestandsaufnahme erhalten und Möglichkeiten für den Breitbandausbau kennenlernen. Dazu gehören: 

  • Ist-/Bedarfserhebung
  • Bestandsaufnahme der Telekommunikationsinfrastruktur
  • Planung von Breitbandinfrastrukturen

 

Der Ministerrat hat am 10.02.2009 Maßnahmen zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in Bayern beschlossen. Ein Schwerpunkt in der kommunalen Infrastruktur ist u.a. auf die Breitbandförderung in Höhe von 50 Mio. €. Konkret soll bis spätestens Ende 2010 alle bislang nicht versorgten Gebiete mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen abgedeckt sein. Bis spätestens 2014 sollen für 75 % der Haushalte, bis 2018 für alle Haushalte Anschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megalit pro Sekunde zur Verfügung stehen.

 

Nachdem die staatlichen Fördermittel insgesamt bisher nur zögerlich abgerufen wurden und die Städte und Gemeinden nachweislich einen erheblichen Planungsbedarf haben, drängen die Bezirksregierungen die Landkreise, die Federführung zu übernehmen und landkreisweite Machbarkeitsstudien in Auftrag zu geben.

Eine solche Vorgehensweise hat den Vorteil, dass alle vorhandenen Daten zu einem einheitlichen Infrastrukturkataster zusammengefasst werden können. Darauf aufbauend kann eine gemeindeübergreifende, vernetzte Planung für den gesamten Landkreis erstellt werden. Bei der anschließenden Umsetzung sind Kooperationen der Gemeinden möglich. Die Erfahrung zeigt, dass sich derartige Projekte durch eine verbesserte Zusammenarbeit effizienter, schneller und günstiger umsetzen lassen.

 

Im Rahmen einer Besprechung am 10.03.2009 befürworteten die Bürgermeister des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm die Inauftraggabe einer solchen landkreisweiten Machbarkeitsstudie durch den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm.

 

d) Weitere Vorgehensweise

 

Wenn der Kreisausschuss diesem Projekt zustimmt, werden die Städte und Gemeinden in den nächsten Wochen angeschrieben, ob Sie den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm schriftlich bevollmächtigen, eine landkreisweite Machbarkeitsuntersuchung zur Verbesserung der Breitbandinfrastruktur im Gemeinde-/Stadtgebiet sowie zur Erstellung eines gemeindeübergreifenden Lehrrohrkonzeptes unter Beachtung der geltenden Richtlinien zur Förderung der Breitbanderschließung im ländlichen Raum bei einem geeigneten Ingenieurbüro in Auftrag zu geben und in ihrem Namen durchzuführen. Die Gemeinden haben zuvor in eigener Zuständigkeit, soweit noch nicht geschehen, eine Ist- und Bedarfsanalyse durchzuführen.

 

Gegenstand dieser Machbarkeitsstudie sollen folgende Punkte sein:

 

-       Analyse des Telekommunikations-Marktpotentials

-       Bestands- und Bedarfsanalyse (Infrastruktur: Kabel, Richtfunkstrecken, Funkmasten etc.)

-       Erstellung eines Grobkonzeptes für eine Breitbanderschließung im Landkreis (Grobnetzplanung sowie ein stufenweises Erschließungskonzept)

-       Erfassung aller vorhandenen Telekommunikationsleitungen und Lehrrohre in den Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen sowie Erstellung eines sog. „Leerrohrkonzeptes“: Den Gemeinden ist nämlich meist nicht bekannt, in welchen Gemeinde-, Kreis- und Staatsstraßen freie Leerrohre verlaufen und wo Übergabe- und Knotenpunkte sind. Zudem sollte beim Bau von Straßen darauf geachtet werden, dass ausreichend Leerrohre für die Verlegung zusätzlicher Glasfaserkabel mitverlegt werden.

 

Die Städte und Gemeinden verpflichten sich im Gegenzug, die Landkreisverwaltung und das ausgewählte Planungsbüro bei der Durchführung der Machbarkeitsuntersuchung in vollem Umfang zu unterstützen und dazu insbesondere einen fachlich interessierten und geeigneten Ansprechpartner aus dem Bereich der Stadt-/Gemeindeverwaltung auszuwählen und zur Verfügung zu stellen, alle erforderlichen Daten in das Breitbandportal einzugeben und alle für das Auswahlverfahren erforderlichen Daten - soweit möglich - zu ermitteln und den Beteiligten zur Verfügung zu stellen.

 

Gleichzeitig mit der Beauftragung zur Machbarkeitsuntersuchung ermächtigen die Städte und Gemeinden den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, auch in ihrem Namen einen Antrag auf Förderung der Machbarkeitsuntersuchung entsprechend der Breitbandförderrichtlinie vom 23.8.2008 bei der Regierung von Oberbayern zu stellen und den festgesetzten Förderbetrag zu vereinnahmen.

 

Der Landkreis unterstützt die Gemeinden. Die für die vom Landratsamt eingesetzten Mitarbeiter werden keine Personalkosten in Rechnung stellen.

 

Die von der staatlichen Förderung nicht gedeckten Kosten für die Durchführung der Machbarkeitsuntersuchung werden durch die teilnehmenden Gemeinden geteilt und in Rechnung gestellt.

 

Das Abrechnungsverfahren und die entstehenden Kosten für die Beteiligten lassen sich anhand des folgenden Berechnungsbeispieles besser nachvollziehen.

 

Dabei werden folgende Parameter unterstellt:

 

-       (geschätzte) Kosten für die Machbarkeitsstudie 100.000 €

-       die Machbarkeitsstudie wird mit 50 % der Kosten, max. 5.000 € pro Teilnehmergemeinde vom Staat gefördert

 

Berechnungsbeispiel:

 

1)    Kosten für die Machbarkeitsstudie:        100.000 €

2)    abzüglich staatliche Förderung                50.000 €

50.000 € : 19 Gemeinden = 2.600 €/Anteil Gemeinde

 


Beschluss:

 

Dem o.g. Vorhaben wird zugestimmt. Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm übernimmt für die beteiligten Gemeinden die gesamte Organisation, Durchführung und Abrechnung des Projekts.

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

1.    eine vernetzte Machbarkeitsuntersuchung zur Verbesserung der Breitbandinfrastruktur auf dem Gebiet der teilnehmenden Städte und Gemeinden in Auftrag zu geben,

2.    dazu mindestens drei Angebote von geeigneten Planungsbüros einzuholen, zunächst den Bürgermeistern zur Vorauswahl und anschließend dem Kreisausschuss zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.

3.    bei der Regierung von Oberbayern einen Antrag auf Förderung der Machbarkeitsuntersuchung auch im Namen der teilnehmenden Städte und Gemeinden zu stellen und den festgestellten Förderbetrag zu vereinnahmen und

4.    die von der staatlichen Förderung nicht gedeckten Kosten für die Durchführung der Machbarkeitsuntersuchung entsprechend auf die teilnehmenden Städte und Gemeinden aufzuteilen und umzulegen.

5.    die Zwischenfinanzierung der Maßnahme bis zur endgültigen Abrechnung mit den Gemeinden durchzuführen.

 


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                13          

Nein-Stimmen:                              0