Sitzung: 23.03.2009 Kreisausschuss
Sachverhalt/Begründung
a) Breitbandentwicklung
In Bayern nimmt die Internetnutzung besonders stark zu: Innerhalb eines
Jahres wuchs der Anteil der Internetnutzer im Freistaat um 7 % auf 66,8 %.
Etwa zwei Drittel aller Nutzer können mit schnellem Breitbandinternet
surfen. Das bedeutet: Ein Drittel geht noch per ISDN, Modem oder sonstigen
langsamen Zugängen ins Netz.
Trotz einer insgesamt guten Versorgung Bayerns gibt es Regionen, wie z.B.
den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, die noch nicht bzw. nicht flächendeckend
über eine ausreichende Breitbandversorgung verfügen.
Insbesondere Unternehmen machen ihre Standortentscheidung nicht mehr nur vom Angebot an klassischer
Infrastruktur abhängig, sondern auch von der Verfügbarkeit eines schnellen
Internetzugangs. Wie Strom-, Wasser- und Straßenanschlüsse wird
schnelles und kostengünstiges Internet vorausgesetzt.
b) Begleitende Maßnahmen
durch das
Alle Gemeinden des
Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm, soweit zwischenzeitlich noch nicht geschehen,
sollen Mitglied in der Breitbandinitiative Bayern werden und mittels Fragebögen
eine Ist- und Bedarfsanalyse sowohl bei den privaten Haushalten als auch den
Das
Für den
Landkreis Pfaffenhofen wurde Herr Wolfgang Zwack als Breitbandbeauftragter auf Landkreisebene installiert.
c) Breitbandinitiative
Bayern
Bereits im Jahr 2006 gründeten der Bayerische Gemeindetag, der Bayerische
Städtetag, der Bayerische Landkreistag, der Bayerische Industrie- und
Handelskammertag und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft,
Infrastruktur, Verkehr und Technologie die Breitbandinitiative Bayern. Im
November 2007 wurden ergänzend zu diesem Aktionsprogramm von der Staatsregierung
19 Mio. Euro Fördergelder für die Breitbandversorgung zur Verfügung gestellt.
Neben der Verbesserung der Infrastruktur werden seit 1.7.2008 zusätzlich
Planungsarbeiten und Machbarkeitsstudien gefördert. Auf diese Weise können
Kommunen eine Breitband-Bestandsaufnahme erhalten und Möglichkeiten für den
Breitbandausbau kennenlernen. Dazu gehören:
- Ist-/Bedarfserhebung
- Bestandsaufnahme der
Telekommunikationsinfrastruktur
- Planung von
Breitbandinfrastrukturen
Der Ministerrat hat am 10.02.2009 Maßnahmen zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes
in Bayern beschlossen. Ein Schwerpunkt in der kommunalen Infrastruktur ist u.a.
auf die Breitbandförderung in Höhe von 50 Mio. €. Konkret soll bis spätestens
Ende 2010 alle bislang nicht versorgten Gebiete mit leistungsfähigen
Breitbandanschlüssen abgedeckt sein. Bis spätestens 2014 sollen für 75 % der
Haushalte, bis 2018 für alle Haushalte Anschlüsse mit Übertragungsraten von
mindestens 50 Megalit pro Sekunde zur Verfügung stehen.
Nachdem die staatlichen Fördermittel insgesamt bisher
nur zögerlich abgerufen wurden und die Städte und Gemeinden nachweislich einen
erheblichen Planungsbedarf haben, drängen die Bezirksregierungen die
Landkreise, die Federführung zu übernehmen und landkreisweite
Machbarkeitsstudien in Auftrag zu geben.
Eine solche Vorgehensweise hat den Vorteil, dass alle
vorhandenen Daten zu einem einheitlichen Infrastrukturkataster zusammengefasst
werden können. Darauf aufbauend kann eine gemeindeübergreifende, vernetzte
Planung für den gesamten Landkreis erstellt werden. Bei der anschließenden
Umsetzung sind Kooperationen der Gemeinden möglich. Die Erfahrung zeigt, dass
sich derartige Projekte durch eine verbesserte Zusammenarbeit effizienter,
schneller und günstiger umsetzen lassen.
Im Rahmen einer Besprechung am 10.03.2009
befürworteten die Bürgermeister des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm die
Inauftraggabe einer solchen landkreisweiten Machbarkeitsstudie durch den
Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm.
d) Weitere
Vorgehensweise
Wenn der Kreisausschuss diesem Projekt zustimmt,
werden die Städte und Gemeinden in den nächsten Wochen angeschrieben, ob Sie
den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm schriftlich bevollmächtigen, eine
landkreisweite Machbarkeitsuntersuchung zur Verbesserung der Breitbandinfrastruktur
im Gemeinde-/Stadtgebiet sowie zur Erstellung eines gemeindeübergreifenden Lehrrohrkonzeptes
unter Beachtung der geltenden Richtlinien zur Förderung der Breitbanderschließung
im ländlichen Raum bei einem geeigneten Ingenieurbüro in Auftrag zu geben und
in ihrem Namen durchzuführen. Die Gemeinden haben zuvor in eigener
Zuständigkeit, soweit noch nicht geschehen, eine Ist- und Bedarfsanalyse
durchzuführen.
Gegenstand
dieser Machbarkeitsstudie sollen folgende Punkte sein:
-
Analyse des Telekommunikations-Marktpotentials
-
Bestands- und Bedarfsanalyse (Infrastruktur: Kabel,
Richtfunkstrecken, Funkmasten etc.)
-
Erstellung eines Grobkonzeptes für eine Breitbanderschließung
im Landkreis (Grobnetzplanung sowie ein stufenweises Erschließungskonzept)
-
Erfassung aller vorhandenen Telekommunikationsleitungen und
Lehrrohre in den Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen sowie Erstellung eines
sog. „Leerrohrkonzeptes“: Den Gemeinden ist nämlich meist nicht bekannt,
in welchen Gemeinde-, Kreis- und Staatsstraßen freie Leerrohre verlaufen und wo
Übergabe- und Knotenpunkte sind. Zudem sollte beim Bau von Straßen darauf
geachtet werden, dass ausreichend Leerrohre für die Verlegung zusätzlicher
Glasfaserkabel mitverlegt werden.
Die Städte und Gemeinden
verpflichten sich im Gegenzug, die Landkreisverwaltung und das ausgewählte
Planungsbüro bei der Durchführung der Machbarkeitsuntersuchung in vollem Umfang
zu unterstützen und dazu insbesondere einen fachlich interessierten und
geeigneten Ansprechpartner aus dem Bereich der Stadt-/Gemeindeverwaltung
auszuwählen und zur Verfügung zu stellen, alle erforderlichen Daten in das
Breitbandportal einzugeben und alle für das Auswahlverfahren erforderlichen
Daten - soweit möglich - zu ermitteln und den Beteiligten zur Verfügung zu
stellen.
Gleichzeitig mit der
Beauftragung zur Machbarkeitsuntersuchung ermächtigen die Städte und Gemeinden
den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, auch in ihrem Namen einen Antrag auf Förderung
der Machbarkeitsuntersuchung entsprechend der Breitbandförderrichtlinie vom
23.8.2008 bei der Regierung von Oberbayern zu stellen und den festgesetzten
Förderbetrag zu vereinnahmen.
Der Landkreis unterstützt
die Gemeinden. Die für die vom
Die von der staatlichen
Förderung nicht gedeckten Kosten für die Durchführung der Machbarkeitsuntersuchung
werden durch die teilnehmenden Gemeinden geteilt und in Rechnung gestellt.
Das Abrechnungsverfahren und
die entstehenden Kosten für die Beteiligten lassen sich anhand des folgenden
Berechnungsbeispieles besser nachvollziehen.
Dabei werden folgende Parameter unterstellt:
-
(geschätzte) Kosten für die Machbarkeitsstudie 100.000 €
-
die Machbarkeitsstudie wird mit 50 % der Kosten, max. 5.000 €
pro Teilnehmergemeinde vom Staat gefördert
Berechnungsbeispiel:
1)
Kosten für die Machbarkeitsstudie: 100.000 €
2)
abzüglich staatliche Förderung 50.000 €
50.000 € : 19 Gemeinden = 2.600 €/Anteil Gemeinde
Beschluss:
Dem o.g. Vorhaben wird zugestimmt. Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm übernimmt für die beteiligten Gemeinden die gesamte Organisation, Durchführung und Abrechnung des Projekts.
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. eine vernetzte Machbarkeitsuntersuchung zur Verbesserung der Breitbandinfrastruktur auf dem Gebiet der teilnehmenden Städte und Gemeinden in Auftrag zu geben,
2. dazu mindestens drei Angebote von geeigneten Planungsbüros einzuholen, zunächst den Bürgermeistern zur Vorauswahl und anschließend dem Kreisausschuss zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.
3. bei der Regierung von Oberbayern einen Antrag auf Förderung der Machbarkeitsuntersuchung auch im Namen der teilnehmenden Städte und Gemeinden zu stellen und den festgestellten Förderbetrag zu vereinnahmen und
4. die von der staatlichen Förderung nicht gedeckten Kosten für die Durchführung der Machbarkeitsuntersuchung entsprechend auf die teilnehmenden Städte und Gemeinden aufzuteilen und umzulegen.
5. die Zwischenfinanzierung der Maßnahme bis zur endgültigen Abrechnung mit den Gemeinden durchzuführen.