Sitzung: 11.12.2023 Kreistag
Vorlage: 2023/4448
Sachverhalt/Begründung
Herr Landrat Albert Gürtner übernimmt den Vorsitz wieder.
Der Landkreis Pfaffenhofen hat
nach Art. 82 Abs. 3 LKrO jährlich einen Bericht über seine Beteiligungen an
Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihm
mindestens der zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört. Der
Beteiligungsbericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des
öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der
Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des
geschäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Art. 83 Abs. 1 Nr. 5 LKrO, die
Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten.
Der Bericht ist dem Kreistag vorzulegen. Außerdem ist ortsüblich darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.
Zudem hat nach § 5 Abs. 7 Satz 1 der Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens Strukturentwicklung (KUS) der Verwaltungsratsvorsitzende dem Kreistag mindestens einmal jährlich Auskunft über alle wichtigen Angelegenheiten des Kommunalunternehmens zu geben. Nach § 5 Abs. 7 Satz 2 der Satzung soll dieser Bericht in derselben Sitzung mit dem Beteiligungsbericht erstattet werden.
Der Jahresabschluss 2022 des KUS wurde im Jahr 2023 durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft. Der Prüfbericht kommt zu einer uneingeschränkt positiven Bewertung.
Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt. Es wurde seitens des beauftragten Wirtschaftsprüfers der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Lagebericht 2022 des KUS liegt als Anlage bei.
Im Geschäftsjahr 2023 fanden bislang zwei Verwaltungsratssitzungen statt, eine weitere ist noch im Dezember vorgesehen.
Die Geschäftstätigkeit des KUS bewegte sich auch in 2023 in dem durch den Wirtschaftsplan vorgegebenen Rahmen.
Das KUS führt jährlich, auf Basis des geprüften Jahresabschlusses für ein Geschäftsjahr, einen Abgleich der Ausgleichszahlungen mit den Fehlbeträgen durch. Berücksichtigt wird hierbei im Rahmen einer Kapitalflussrechnung der Jahresfehlbetrag ohne Abschreibungen zuzüglich der im jeweiligen Geschäftsjahr getätigten Investitionen.
Jahresfehlbetrag 2022 ohne Abschreibungen: 860.028,62 Euro
Investitionen im Geschäftsjahr 2022 in Sachanlagen: 16.432,13 Euro
Summe: 876.460,75 Euro
Ausgleichszahlungen des Landkreises als Zuführung
zur Kapitalrücklage im Geschäftsjahr 2022 inklusive
Vorauszahlung (74.000 Euro) des Landkreises am 30.12.2021
auf die geplante Zuführung zur Kapitalrücklage 2022: 888.000,00 Euro
Die Ausgleichszahlungen des Landkreises i.H.v. 888.000 Euro für das Geschäftsjahr 2022 lagen leicht über dem für das Geschäftsjahr festgestellten Jahresfehlbetrag ohne Abschreibungen sowie der angefallenen Investitionskosten (in Summe 876.460,75 Euro). Die Differenz dient der Stärkung der Kapitalrücklage des KUS und wurde in der Wirtschaftsplanung für das nachfolgende Geschäftsjahr berücksichtigt. Im Übrigen dient sie der Liquidität des Unternehmens.
Frau Neumayr verlässt die Sitzung vorübergehend um 10:53 Uhr.
Herr Westner verlässt die Sitzung vorübergehend um 10:54 Uhr.
Der Kreistag nimmt die Information zur Kenntnis.