Sitzung: 11.12.2023 Kreistag
Vorlage: 2023/4429
Sachverhalt/Begründung
Herr Kreisrat Anton Westner übernimmt den Vorsitz.
Nach der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung hat der Kreistag diese bis zum 30.06. des übernächsten Jahres festzustellen und auch über die Entlastung zu beschließen.
Im Rahmen der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 24.10.2023 wurde die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 vorgenommen. Dabei wurde der Bericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes zu Grunde gelegt. Weitere Prüfungshandlungen, insbesondere Einzelprüfungen, wurden nicht vorgenommen. Der Feststellung und der Entlastung durch den Kreistag steht somit nichts entgegen.
Es wird deshalb vorgeschlagen, die Feststellung und Entlastung der örtlich geprüften Jahresrechnung 2022 durch den Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO vorzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:
a) Feststellung
der Jahresrechnung 2022:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2022 stellt
der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO diese in Solleinnahmen und in den
Sollausgaben mit jeweils 153.744.316,27 € fest.
b) Entlastung
der Jahresrechnung 2022:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2022 erteilt
der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung.
Herr Brummer und Frau
Stanglmayr kommen um 10:12 Uhr zur Sitzung.
Beschluss:
Der
Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:
a) Feststellung
der Jahresrechnung 2022:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2022 stellt
der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO diese in Solleinnahmen und in den
Sollausgaben mit jeweils 153.744.316,27 € fest.
Anwesend: 46
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 46
Nein-Stimmen: 0
b) Entlastung
der Jahresrechnung 2022:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2022 erteilt
der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung.
Anwesend: 46
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 45
Nein-Stimmen: 0
Herr Landrat Albert Gürtner nimmt an der Abstimmung nicht teil.