Sitzung: 19.07.2023 Werkausschuss Abfallwirtschaft
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Verwaltungsgerichtsverfahren
Geroldshausen 16.03.2023
VG
gab AWP recht, dass 3 Eigentümer Tonnen zu einem bestimmten
Bereitstellungspunkt ziehen müssen, da Breite der Zufahrt nicht ausreichend
bemessen ist und das Müllfahrzeug den Weg nicht rückwärts befahren darf bzw.
kann. Aus arbeitsschutzrechtlichen Gesichtspunkten dürfen die Müllwerker die
Tonnen auch nicht hochziehen. Wegstrecke ist nicht entscheidend. Urteil ist
mittlerweile rechtskräftig
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Sachstand
gelbe Tonne
mdl.
Verhandlung 25.05.2023
1.
Klage
wurde abgewiesen
2.
Berufung
nicht zugelassen
3.
Streitwert
50.000 €