·         Verwaltungsgerichtsverfahren Geroldshausen 16.03.2023

VG gab AWP recht, dass 3 Eigentümer Tonnen zu einem bestimmten Bereitstellungspunkt ziehen müssen, da Breite der Zufahrt nicht ausreichend bemessen ist und das Müllfahrzeug den Weg nicht rückwärts befahren darf bzw. kann. Aus arbeitsschutzrechtlichen Gesichtspunkten dürfen die Müllwerker die Tonnen auch nicht hochziehen. Wegstrecke ist nicht entscheidend. Urteil ist mittlerweile rechtskräftig

 

·         Sachstand gelbe Tonne

mdl. Verhandlung 25.05.2023

1.    Klage wurde abgewiesen

2.    Berufung nicht zugelassen

3.    Streitwert 50.000 €