Beschlussvorschlag:

 

a)    Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2022 durch den Kreisausschuss:
Gemäß § 31 i. V. m. § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der Kreisausschuss zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von 775.216,66 € nachträglich die Genehmigung.

                                                          

b)    Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2022 durch den Kreistag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von 6.730.632,21 € nachträglich die Genehmigung.