Sachverhalt/Begründung

 

Die Verwaltung wurde am 21.11.2022 vom Jugendhilfeausschuss beauftragt die Organisation der Erziehungsberatung im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm umzusetzen. Die neuen Abrechnungsmodalitäten wurden in die Leistungsvereinbarung eingearbeitet. Es wurden Leistungsvereinbarungen zu den Angeboten erfasst:

 

-      Beratung gemäß § 28 SGB VIII

-      Familiengerichtliche Beratung gemäß § 17, 18 SGB VIII

-      Soziale Gruppenarbeit für Kinder/Jugendliche sowie Elterngruppen in Verbindung mit §§ 16, 28 SGB VIII

-      Begleiteter Umgang gemäß § 18 Abs. 3 SGB VIII

-      Beratung bei Regulationsstörungen gemäß § 28 SGB VIII

 

Die Leistungsvereinbarungen wurden so verfasst, dass jederzeit weiterer Träger ihre Dienste im Bereich Erziehungsberatung anbieten können.

Die Abteilung Familie, Jugend, Bildung hat zu prüfen, ob der Träger die Voraussetzungen zur Ausübung dieser Dienste erfüllt.

 

Das Caritas-Zentrum Pfaffenhofen und der AWO Kreisverband Pfaffenhofen bieten ab 01.01.2024 Erziehungsberatung im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm an.

 

Frau Klapos bittet um die Abänderung in der Qualitäts-, Leistungs- und Entgeltvereinbarung für Aufgaben der Erziehungsberatungsstelle gemäß § 28 SGB VIII zu Punkt III Aufgaben des öffentlichen Jugendhilfeträgers § 2 Abs. 6, Satz 2 Entgelt und Abrechnung auf „Die Einsicht in die für die Überprüfung für die Finanzierung der Erziehungsberatung relevanten Buchhaltungsunterlagen ist zu gewähren“, um den Datenschutz zu wahren.