Sitzung: 15.12.2008 Kreistag
Vorlage: 2008/0740
Sachverhalt/Begründung
Zum Bilanzstichtag 2007
schloss das Sondervermögen Ilmtalklinik mit 43.744 €
(Vorjahr: 44.067 €) Verlust ab. Dies ergibt sich überwiegend aus Abschreibungen
aus Gebäuden.
Für das Sondervermögen Ilmtalklinik besteht keine gesetzliche Pflicht zur Abschlussprüfung. Die Jahresabschlüsse der Berichtszeiträume wurden jedoch in jedem Jahr freiwillig nach § 317 HGB durch einen Wirtschaftsprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Feststellung der
Jahresabschlüsse des Sondervermögens Ilmtalklinik des Landkreises
Pfaffenhofen a.d.Ilm ist eine dem Kreistag vorbehaltende Angelegenheit, die
nicht auf den Krankenhausausschuss übertragen werden kann (Art. 30 Abs. 1 Nr.
19 LKrO). Die entsprechenden Feststellungsbeschlüsse einschließlich der
Entlastung sind somit Aufgaben der Kreisorgane.
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:
Die Feststellung und Erteilung der Entlastung für das Sondervermögen des Landkreises für das Wirtschaftsjahr 2007 werden genehmigt.
Beschluss:
Der Kreistag beschließt auf
Empfehlung des Kreisausschusses:
Die Feststellung und Erteilung der Entlastung für das Sondervermögen des Landkreises für das Wirtschaftsjahr 2007 werden genehmigt.