Sachverhalt/Begründung

 

Die Landkreisordnung wurde bekanntlich dahingehend modifiziert, dass nach der örtlichen
Prüfung der Jahresrechnung der Kreistag diese bis zum 30.06. des übernächsten Jahres festzustellen hat und auch über die Entlastung beschließt. Die Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2006 erfolgte mit Kreistagsbeschluss vom 10.12.2007.

 

Im Rahmen der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 12.11.2008 wurde die
örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2007 vorgenommen. Dabei wurde der Bericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes zu Grunde gelegt. Weitere Prüfungshandlungen, insbesondere Einzelprüfungen, wurden nicht vorgenommen. Der Feststellung und der Entlastung durch den Kreistag steht somit nichts entgegen.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, die Feststellung und Entlastung der örtlich geprüften Jahresrechnung 2007 durch den Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO vorzunehmen.


Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

 

a)    Feststellung der Jahresrechnung 2007:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2007 stellt der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO diese in Solleinnahmen und in den Sollausgaben mit jeweils 72.968.277,58 € fest.

 

b)    Entlastung der Jahresrechnung 2007:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2007 erteilt der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung.


Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

 

a)    Feststellung der Jahresrechnung 2007:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2007 stellt der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO diese in Solleinnahmen und in den Sollausgaben mit jeweils 72.968.277,58 € fest.

 

b)    Entlastung der Jahresrechnung 2007:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2007 erteilt der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung.

 


Anwesend:                                   50

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                50          

Nein-Stimmen:                              0          

     

 

Herr Engelhard nimmt an der Abstimmung nicht teil.