Sitzung: 15.12.2008 Kreistag
Vorlage: 2008/0737
Sachverhalt/Begründung
1
Gewinnverwendung
Anlass
und Vorschlag der Werkleitung
Der Jahresgewinn in Höhe von
378.244,74 € (hoheitlich 411.164,04 € / gewerblich (-) 32.919,30 €) ist in die
allgemeine Rücklage einzustellen. Verluste sind auf neue Rechnung vorzutragen.
1.1.1 Gewinn hoheitlicher Bereich
378.244,74 € (Zuführung zur Rücklage).
1.1.2 Verlust gewerblicher Bereich
32.919,30 € (Vortrag auf neue
Rechnung).
Zum Bilanzstichtag 31.12.2006
bestanden im gewerblichen Bereich 669.897,92 € Verluste,
die durch entsprechendes Eigenkapital gedeckt
sind.
Dieser Betrag setzt sich aus
den Vorträgen auf neue Rechnung aus 2003 i. H. v. 354.805,51 €, aus 2004 i. H. v.
226.644,77, aus 2005 i. H. v. 55.528,34 € und aus 2006 i. H. v. 32.919,30 € zusammen.
2 Rechnungsprüfung
Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat am 12.11.2008 den vom Kreisrechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss
2006 behandelt und dem Kreistag die Feststellung und Entlastung nach Art. 88
Abs. 3 LKrO empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt auf
Empfehlung des Werkausschusses und des Kreisausschusses:
für das Wirtschaftsjahr
2006
den Jahresgewinn in Höhe von
378.244,74 €
(hoheitlich 411.164,04 €,
gewerblich (-) 32.919,30 €)
in die allgemeine Rücklage
einzustellen,
den
Jahresabschluss 2006 des AWP
nach Art 88. Abs. 3 LKrO und
Art. 4 Abs. 1 Ziff. 7 der Betriebssatzung des AWP festzustellen und die
Werkleitung zu entlasten.
Beschluss:
Der Kreistag beschließt auf
Empfehlung des Werkausschusses und des Kreisausschusses:
für das Wirtschaftsjahr
2006
den Jahresgewinn in Höhe von
378.244,74 €
(hoheitlich 411.164,04 €,
gewerblich (-) 32.919,30 €)
in die allgemeine Rücklage
einzustellen,
den
Jahresabschluss 2006 des AWP
nach Art 88. Abs. 3 LKrO und
Art. 4 Abs. 1 Ziff. 7 der Betriebssatzung des AWP festzustellen und die
Werkleitung zu entlasten.