Sachverhalt/Begründung

 

1             Gewinnverwendung

 

Anlass und Vorschlag der Werkleitung

 

Der Jahresgewinn in Höhe von 378.244,74 € (hoheitlich 411.164,04 € / gewerblich (-) 32.919,30 €) ist in die allgemeine Rücklage einzustellen. Verluste sind auf neue Rechnung vorzutragen.

 

1.1.1    Gewinn hoheitlicher Bereich      378.244,74 € (Zuführung zur Rücklage).

1.1.2    Verlust gewerblicher Bereich       32.919,30 € (Vortrag auf neue Rechnung).

 

Zum Bilanzstichtag 31.12.2006 bestanden im gewerblichen Bereich 669.897,92 € Verluste,

die  durch entsprechendes Eigenkapital gedeckt sind.

Dieser Betrag setzt sich aus den Vorträgen auf neue Rechnung aus 2003 i. H. v. 354.805,51 €, aus 2004 i. H. v. 226.644,77, aus 2005 i. H. v. 55.528,34 € und aus 2006 i. H. v. 32.919,30 € zusammen.

 

2          Rechnungsprüfung

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 12.11.2008 den vom Kreisrechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss 2006 behandelt und dem Kreistag die Feststellung und Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 LKrO  empfohlen.

 


Beschluss:

 

Der Werkausschuss und der Kreisausschuss empfehlen dem Kreistag:

 

für das Wirtschaftsjahr 2006 

den Jahresgewinn in Höhe von 378.244,74 €

(hoheitlich 411.164,04 €, gewerblich (-) 32.919,30 €)

in die allgemeine Rücklage einzustellen,

 

den Jahresabschluss 2006 des AWP

nach Art 88. Abs. 3 LKrO und Art. 4 Abs. 1 Ziff. 7 der Betriebssatzung des AWP festzustellen und die Werkleitung zu entlasten.

 


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                13          

Nein-Stimmen:                              0