Sachverhalt/Begründung

 

Das Existenzgründerzentrum Ingolstadt (EGZ) feiert am 1. Mai 2023 sein 25-jähriges Bestehen. Das 25-jährige Jubiläum in Verbindung mit dem Ende der Zweckbindungsfrist der staatlichen Förderung ist der Anlass, um mit einem neuen zukunftsfähigen Konzept in die nächsten 25 Jahre zu starten. Im Jahr 2022 haben die Gesellschafter des EGZ (die IFG, die Landkreise der Region 10, die Sparkasse Ingolstadt-Eichstätt, die VR-Bank Bayern Mitte, die Sparkasse Pfaffenhofen, die IHK und die HWK) gemeinsam mit dem EGZ-Team hierfür ein Transformationskonzept entwickelt. Dabei wurden als Eckpunkte festgehalten, dass das EGZ als regionale Aktivität fortgeführt werden soll, dass es weiter für Existenzgründungen in der Breite eine Plattform bieten soll und dass das Thema Nachhaltigkeit zur Profilierung und Attraktivitätssteigerung für Gründungen in der Region 10 genutzt werden soll. Herausgekommen ist ein Leuchtturmprojekt zur Nachhaltigkeit im Handlungsfeld Wirtschaft.

 

Aus dem Existenzgründerzentrum Ingolstadt soll das Ecopreneur Gründungszentrum Ingolstadt (Arbeitstitel: EGZ) werden. Ecopreneure sind nach der Definition der Gründerplattform des Bundeswirtschaftsministeriums Unternehmer/-innen, die innovative ökologische bzw. nachhaltige Produkte und Dienstleistungen entwickeln und bei ihrer Unternehmung die Nachhaltigkeit im Blick haben. Jede Gründung im EGZ wird zukünftig zusätzlich zum Businessplan einen Nachhaltigkeitsplan ausarbeiten. Gründungen mit nachhaltigen Geschäftsmodellen bilden die Hauptzielgruppe. Das wurde auch mit dem Digitalen Gründerzentrum brigk abgestimmt und beide Gründungszentren arbeiten Hand in Hand. Alle Gründungen im Ecopreneur Gründungszentrum erhalten durch Experten professionelle Beratung in Sachen Nachhaltigkeit. Hierfür wird ein Beraternetzwerk etabliert, und das EGZ-Team wird sich selbst zum Thema Nachhaltigkeit fundiert weiterbilden.

 

Das ausführliche Transformationskonzept liegt bei.

 

Für die Neuausrichtung des EGZ fallen für die Jahre 2024 bis 2028 Projektkosten in Höhe von insgesamt 150.000 Euro an. Die Finanzierung soll durch die Gesellschafter anteilig nach den Gesellschafteranteilen erfolgen:

 

 

Für den Landkreis Pfaffenhofen liegt der Finanzierungsanteil somit bei 5.625 Euro.

Dieser Betrag wird im Jahr 2024 als einmalige Zahlung fällig. 

 

Die Gesellschafterversammlung des EGZ hat dem Transformationskonzept am 07.12.2022 einstimmig zugestimmt. Für den Landkreis Pfaffenhofen hat der Stellvertreter des Landrats, Herr Karl Huber, an der Gesellschafterversammlung teilgenommen und der Neuausrichtung des EGZ – vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags – zugestimmt.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Kreistag, der Beschlussfassung von Herrn Karl Huber in der Gesellschafterversammlung am 07.12.2022 nachträglich zuzustimmen. Einer Beteiligung an den Projektkosten in Höhe von 5.625 Euro für die Jahre 2024 bis 2028 soll ebenfalls zugestimmt werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt:

 

  1. Der Beschlussfassung des Stellvertreters des Landrats, Herrn Karl Huber, in der Gesellschafterversammlung am 07.12.2022 zur Neuausrichtung des EGZ wird nachträglich zugestimmt.

 

  1. Der Landkreis Pfaffenhofen beteiligt sich mit einem Zuschuss in Höhe von 5.625 Euro an den Projektkosten für die Neuausrichtung des EGZ. Der Zuschuss wird im Jahr 2024 ausbezahlt.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt:

 

  1. Der Beschlussfassung des Stellvertreters des Landrats, Herrn Karl Huber, in der Gesellschafterversammlung am 07.12.2022 zur Neuausrichtung des EGZ wird nachträglich zugestimmt.

 

  1. Der Landkreis Pfaffenhofen beteiligt sich mit einem Zuschuss in Höhe von 5.625 Euro an den Projektkosten für die Neuausrichtung des EGZ. Der Zuschuss wird im Jahr 2024 ausbezahlt.

 

 

 


Anwesend:                                   49

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                49             

Nein-Stimmen:                              0    

 

 

Die Kreisräte Josef Steinberger und Reinhard Heinrich befinden sich bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nicht im Raum und nehmen somit nicht an der Abstimmung teil.