Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm hat in Zusammenarbeit mit der Firma NahverkehrsBeratung Südwest einen Nahverkehrsplan erstellt, der in der KT-Sitzung am 12.12.2022 einstimmig beschlossen wurde. Mit diesem Beschluss wurde die Grundlage für die Einführung eines ÖPNV-Achsenkonzeptes als Liniennetz mit Hauptachsen, Ergänzungslinien, Rufbusangeboten und einem landkreisweiten Schulbusnetz für sämtliche Schulen geschaffen.

 

Das Gesamtkonzept soll in zwei zeitlichen Abschnitten (2023 und 2024) möglichst umfassend umgesetzt werden. Im Jahr 2023 sollen die Linien 8 und 10 (Achse von Pfaffenhofen über Rohrbach und Wolnzach nach Geisenfeld) und die Linie 11 (Achse von Pfaffenhofen über Hettenshausen, Ilmmünster und Reichertshausen nach Jetzendorf) nebst dem bedienenden On-Demand-Verkehr umgesetzt werden. Im Haushaltsplan wurden hierfür bereits 150.000 € eingestellt.

 

Die für eine erfolgreiche Umsetzung erforderlichen Tätigkeiten werden soweit wie möglich von der Verwaltung im Landratsamt durchgeführt, teilweise in Zusammenarbeit mit dem VGI.

 

Allerdings wird bei verschiedenen Arbeitsschritten eine Unterstützung durch erfahrene Fachleute erforderlich sein.

 

So bedarf es für die Einführung erster Achsen noch im Jahr 2023 einer schnellstmöglichen Planung von detaillierten Fahr- und Umlaufplänen und entsprechender Vereinbarungen mit den jetzigen konzessionierten Verkehrsunternehmen, sei es durch Abschluss eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages, über eine Allgemeine Vorschrift nach VO (EG) Nr. 1370, oder eine Notvergabe. Dabei wird jeweils auch eine einzelfallbezogene juristische Klärung der rechtlichen Ausgestaltung erforderlich sein.

 

Die NahverkehrsBeratung Südwest hat das Mobilitätskonzept des Landkreises miterstellt und demzufolge detaillierteste Kenntnisse darüber. Sie verfügt über eine breite Basis an Wissen und hat bereits im Aufstellungsverfahren des Nahverkehrsplans die bevorstehenden Umsetzungsformen umrissen, Lösungsmöglichkeiten dargestellt und Umsetzungsmöglichkeiten in Aussicht gestellt.

 

Die NahverkehrsBeratung Südwest veranschlagt einen Tagessatz von 920 € (netto) für Mitarbeitende bzw. 1.240 € (netto) für Partner, bzw. Stundensätze von 115 € (netto) für Mitarbeitende und 155 € (netto) für Partner. Diese Sätze sind branchenüblich.

 

Die Verwaltung spricht sich grundsätzlich für eine weitere Begleitung des Umsetzungsverfahrens durch die NahverkehrsBeratung Südwest aus, wobei es sich jedoch je nach Fragestellung empfehlen kann, statt dieser andere, in bestimmten Punkten erfahrenere oder geeignetere Berater zu Rate zu ziehen.

 

So berät die Rechtsanwaltskanzlei BBG und Partner den Landkreis und den VGI seit Langem in allen rechtlichen Fragen zum ÖPNV. Mit dieser besteht bereits ein Rahmenvertrag, der derzeit einen Stundensatz in Höhe von 250,00 Euro für anwaltliche Leistungen vorsieht.

 

Weil im Einzelnen im Voraus nicht benannt werden kann, welche konkreten, von der Verwaltung im Landratsamt nicht allein zu bewältigenden Anforderungen die Umsetzung des Nahverkehrsplans mit sich bringen wird und welche Art von Beratung insoweit hinzugezogen werden muss, kann weder ein „Generalauftrag“ an die NahverkehrsBeratung Südwest erteilt werden, noch lässt sich eine detaillierte Ermittlung der für die Umsetzung des Nahverkehrsplans erforderlichen Gesamtkosten vornehmen.

 

Die Verwaltung beabsichtigt daher, zusätzlich zum Rahmenvertrag mit BBG und Partner einen Rahmenvertrag mit der NahverkehrsBeratung Südwest zu den vorgenannten Sätzen abzuschließen, um diese bei Bedarf fallbezogen zu beauftragen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Linien 8, 10 und 11 nebst dem bedienenden On-Demand-Verkehr sowie mit dem Abschluss des Rahmenvertrages mit der NahverkehrsBeratung Südwest zu den vorgenannten Sätzen, um diese fallbezogen für die Umsetzung des Nahverkehrsplanes beauftragen zu können.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Linien 8, 10 und 11 nebst dem bedienenden On-Demand-Verkehr sowie mit dem Abschluss des Rahmenvertrages mit der NahverkehrsBeratung Südwest zu den vorgenannten Sätzen, um diese fallbezogen für die Umsetzung des Nahverkehrsplanes beauftragen zu können.

 

 

 


Anwesend:                                   50

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                50             

Nein-Stimmen:                              0    

 

 

Herr Kreisrat Herker befindet sich bei der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nicht im Raum und nimmt nicht an der Abstimmung teil.