Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm gewährt bekanntlich seit vielen Jahren den Sportvereinen im Landkreis Zuschüsse in Form von freiwilligen Leistungen. Bis zum Haushaltsjahr 2005 wurde für eine erbrachte Übungsleiterstunde ein Zuschuss in Höhe von 1,50 € gewährt. Seit dem Haushaltsjahr 2006 richtet sich die Auszahlung des Zuschusses nach den neugefassten Richtlinien der Sportförderung des Freistaates Bayern. Dabei werden nicht mehr die erbrachten Übungsleiterstunden in Ansatz gebracht, sondern eine gewichtete Bemessungszahl, bestehend aus den Erwachsenenmitgliedern, den sonstigen Mitgliedern wie Kinder und Jugendliche sowie den eingesetzten Übungsleiterlizenzen. Der dafür vorgesehene und im Kreishaushalt festgelegte Gesamtbetrag in Höhe von 100.000 € errechnet sich aus dem Durchschnittswert der zurückliegenden Jahre.

 

Am 30.10.2008 hat nunmehr der neue BLSV-Vorsitzende des Kreisverbandes Pfaffenhofen, Herr Florian Weiß, bei Herrn Landrat Schäch vorgesprochen und um eine Erhöhung des seit Jahren unverändert zur Verfügung gestellten Zuschusses gebeten. Ausschlaggebend hierfür sei, dass sich aufgrund der angewachsenen Mitgliedereinheiten und des gedeckelten Kreiszuschusses von 100.000 € die Fördereinheit für die einzelnen Vereine verringert hat. So ist festzustellen, dass im Jahr 2006 noch 0,167 € pro Fördereinheit gewährt wurden, im Jahr 2008 jedoch nur noch 0,148 € zur Verfügung standen.

 

In Abstimmung mit dem BLSV-Vorsitzenden wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, den bisher auf 100.000 € gedeckelten Betrag ab dem Haushaltsjahr 2009 um 20 % auf 120.000 € zu erhöhen.

 


Beschlussvorschlag:

Zur Förderung des Sportbetriebes gewährt der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm ab dem Haushaltjahr 2009 einen jährlichen Pauschalzuschuss in Höhe von 120.000 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den Haushaltsplan 2009 einzustellen.


Beschluss:

 

Zur Förderung des Sportbetriebes gewährt der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm ab dem Haushaltjahr 2009 einen jährlichen Pauschalzuschuss in Höhe von 120.000 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den Haushaltsplan 2009 einzustellen.

 


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                13          

Nein-Stimmen:                              0