Sachverhalt/Begründung

 

Die ca. 800 Endgeräte (PCs, Notebooks) des Landratsamts sind standardmäßig mit dem Client-Betriebssystem „Windows 10 Professional“ ausgerüstet.

 

Dies ist die Mindestvoraussetzung um die verpflichtenden Softwareverfahren/-anwendungen im Rechenzentrum des Landratsamtes und auch bei den Verfahren der AKDB u.a. ausführen zu können.

 

Seit einiger Zeit wird von den Herstellern aber fast ausschließlich „Windows 11 Professional“ zum Rechner/Notebook ausgeliefert. Es sind somit zwei unterschiedliche Betriebssysteme zu administrieren und die Anwender müssten ggfs. auf diese beiden Systeme geschult werden.

Um dies zu vermeiden, sind die entweder alle „alten“ Rechner kostenpflichtig mit Windows 11 aufzurüsten oder die neuen Rechner auf Windows 10 „downzugraden“, was aber an fehlender Hersteller-Unterstützung (geeignete Treiber) scheitern wird.

 

Um dieses Dilemma zu vermeiden, empfiehlt Microsoft Institutionen mit mehr als 250 Arbeitsplätzen generell „Windows Enterprise“ einzusetzen.

 

Der Vorteil dabei: Es ist unerheblich, ob beim Kauf der Rechner als Basis Windows 10 oder 11 Professional erworben wurde – alle Rechner dürfen mit der jeweils aktuellsten „Enterprise-Version“ bestückt werden – es gibt keinen „Mischbetrieb“ von unterschiedlichen Betriebssystemen, die sich zwangsläufig mit den Jahren ergeben.

 

 

Weitere Vorteile von „Enterprise“ gegenüber „Professional“:

Thema

Bemerkung

Hersteller-Support

36 Monate statt 24 Monate – es erfolgt seltener eine Aktualisierung auf neue Windows Versionen.

Datenverfügbarkeit

Das Dateisystem ReFS schützt die Anwender deutlich besser vor Datenverlust (lokale Festplatte).

Entlastung der Internetleitung / WLAN bei Homeoffice

Daten werden intelligent lokal zwischengespeichert statt immer neu zu laden.

Sicherheit (I)

Remote-Nutzer (auch ohne VPN) können sicher und transparent auf Ressourcen im LRA zugreifen.

Sicherheit (II)

Die Installation und der Einsatz unerwünschter und gefährlicher Software kann effizient unterbunden werden.

Sicherheit (III)

Wichtige Systemdateien werden intelligent vor Schadsoftware geschützt (Windows Defender Credential Guard).

 

Darüber hinaus bietet die Windows 10 Enterprise Edition bezüglich des Datenschutzes mehr und weitgehendere Konfigurationsmöglichkeiten, als dies bei anderen Microsoft-Betriebssystemen der Fall ist (vgl. u.a. Empfehlungen des LSI-Leitfaden).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lizenzierung Windows Enterprise

 

·        Die Enterprise-Edition kann nur über einen Volumenlizenzvertrag (pro Gerät, Kauf oder Miete) mit Microsoft oder einem CSP [lizenzierte Partnerunternehmen] erworben werden.

·        Setzt zwingend voraus, dass die Rechner zusammen mit einer „Windows Professional“ Version des Herstellers (egal ob Windows Professional 7, 8, 10 oder 11) angeschafft wurden.

·        Da mehr Endgeräte (>800) als Mitarbeiter vorhanden sind (derzeit ist von ca. 600 auszugehen), ist die Lizenzierung pro Benutzer angezeigt. Daraus ergibt sich das Mietmodell.

·        Vorteil Mietmodell: pro Jahr kann die Lizenzierung nach oben oder unten angepasst werden.

·        Änderungen der Mitarbeiterzahl müssen jährlich aktuell angepasst gemeldet werden. Zur nächsten Meldung zum 31.05.2023 wird voraussichtlich die Zahl der Mitarbeiter nach unten angepasst werden können. Dazu wird nochmals eine genaue Überprüfung der Mitarbeiter vorgenommen.

 

 

Kostendarstellung

 

·        Pro Jahr und Benutzer fallen aktuell 50,96 EUR inkl. 19% MwSt. an (Subscription/Miete).

·        Da in den bestehenden Vertrag unterjährig eingetreten wird, fallen für die jährliche Restlauf-zeit ab tatsächlicher Beauftragung bis 31.05.2023 für die derzeitigen 800 Benutzer Kosten von bis zu 18.611,60 € inkl. 19% MwSt. an.

·        Ab 01.06.2023 liegen diese dann jährlich abhängig von der aktuellen Anzahl der
Benutzer bei  40.764,64  € inkl. 19% MwSt.

Mit der oben genannten prognostizierten Anpassung der Benutzerzahl auf ca. 600 könnte der Betrag um bis zu 25% niedriger ausfallen. 

 

Bezugsquelle

 

Die Lizenzen werden nicht direkt über die Fa. Microsoft vertrieben, sondern über wenige sog. Softwaredistributionen (Großhändler). Die Preislisten dieser Großhändler sind durch MS-Rahmenverträge einheitlich.

 

Das Landratsamt verfügt bereits seit 01.06.2021 für WindowsServer-CAL über einen 3 Jahres-Vertrag (Laufzeit bis 31.05.2024) für Microsoft-Lizenzen bei der Firma CanCom. Hierüber werden dann diese Lizenzen neu mit Subscription aufgenommen.

 

Ein wirtschaftlicher Vergleich der Kosten zu anderen Großhändlern ist wegen der einheitlichen MS-Rahmenverträge nicht geboten.

 


Beschlussvorschlag:

Es wird vorgeschlagen, die Beauftragung zur Bereitstellung der Softwarelizenzen für das Landratsamt an die Firma CANCOM GmbH, Fuggerstraße 1a, 04158 Leipzig für die Restlaufzeit bis 31.05.2023 bis zu einer Höhe von 18.611,60 € Brutto und ab 01.06.2023 bis zu jährlich laufenden Kosten von  40.764,64  € Brutto zu vergeben.

 


Beschluss:

Es wird vorgeschlagen, die Beauftragung zur Bereitstellung der Softwarelizenzen für das Landratsamt an die Firma CANCOM GmbH, Fuggerstraße 1a, 04158 Leipzig für die Restlaufzeit bis 31.05.2023 bis zu einer Höhe von 18.611,60 € Brutto und ab 01.06.2023 bis zu jährlich laufenden Kosten von 40.764,64 € Brutto zu vergeben.

 


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                13             

Nein-Stimmen:                              0