Der Markt Hohenwart stellte den Antrag einen Geh- und Radweg zwischen Hohenwart und Freinhausen zu erstellen. Es wäre sinnvoll in diesem Zuge die Kreisstraße PAF 13 auszubauen. Die Kreisstraße PAF 13 wurde 1960 bis 1963 mit einer Breite von ca. 5,0 m erstmals ausgebaut und entspricht nicht mehr den Erfordernissen des heutigen Straßenverkehrs.

 

Die Maßnahme soll als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Markt Hohenwart durchgeführt werden. Die Kosten für den Ausbau der Kreisstraße PAF 13 und der Anteil des Landkreises am Bau des Rad- und Gehweges betragen nach grober Schätzung ca. 3,5 Mio. Euro. Konkretere Kosten für die Baumaßnahme können erst mit der Entwurfsplanung genannt werden.

 

Es wird vorgeschlagen für den Ausbau der Kreisstraße PAF 13 und den Neubau eines Rad- und Gehweges zwischen Hohenwart und Freinhausen die Ingenieurverträge stufenweise in den Leistungsphasen 1 bis 8 und die Vermessungsarbeiten im Jahr 2009 zu beauftragen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 280.000 Euro. Parallel dazu soll der Landschaftspflegerische Begleitplan mit spezieller Artenschutzrechtlicher Prüfung beauftragt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 50.000 Euro.


Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Kreisstraße PAF 13 zwischen Hohenwart und Freinhausen in den Jahren 2010 und 2011 auszubauen und einen Rad- und Gehweg zu erstellen.

Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt an das Ingenieurbüro Eichenseher.

Die Vergabe des landschaftspflegerischen Begleitplans mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung erfolgt an den Landschaftsarchitekten Einödshofer.

Die Tiefbauverwaltung des Landkreises wird beauftragt das Weitere zu veranlassen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Kreisstraße PAF 13 zwischen Hohenwart und Freinhausen in den Jahren 2010 und 2011 auszubauen und einen Rad- und Gehweg zu erstellen.

Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt an das Ingenieurbüro Eichenseher.

Die Vergabe des landschaftspflegerischen Begleitplans mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung erfolgt an den Landschaftsarchitekten Einödshofer.

Die Tiefbauverwaltung des Landkreises wird beauftragt das Weitere zu veranlassen.

 


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12          

Nein-Stimmen:                              0